Naturschutz im Unterallgäu
Aufgabe des Naturschutzes ist es zum einen, wild lebende Pflanzen und Tierarten sowie ihre Lebensgemeinschaften und natürlichen Lebensgrundlagen - auch für zukünftige Generationen - zu erhalten. Zum anderen sollen auch die Landschaft oder Landschaftsteile unter natürlichen Bedingungen erhalten werden.
Die Schutzziele werden im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt. Insbesondere sollen die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erhalten, die Regenerations- und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter bewahrt, die Tier- und Pflanzenwelt in ihren Lebensräumen geschützt, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft dauerhaft bewahrt und so die Lebensgrundlage des Menschen und die Voraussetzungen für die Erholung von Natur und Landschaft nachhaltig gesichert werden.