Rund ums Trinkwasser
Das Trinkwasser als Lebensmittel zu schützen, ist eine wichtige Aufgabe. Denn: Wasser ist Leben. In den folgenden Fragen und Antworten erfahren Sie alles rund um die Trinkwasserverordnung und was Sie beim Thema Legionellen beachten müssen. Nähere Informationen über Wasserschutzgebiete und die Wasserversorgungen im Unterallgäu erhalten Sie hier.
Und: Sollten Sie sich informieren wollen, ob Sie das Trinkwasser wegen der Hochwasserkatastrophe im Unterallgäu (Juni 2024) in Ihrer Gemeinde abkochen müssen, erfahren Sie das auf dieser Seite unter "Trinkwasser".
Fragen und Antworten
Wie und wie häufig eine Wasserversorgung überprüft wird, hängt davon ab, wie viel Wasser dort produziert und abgegeben wird.
Der Inhaber der Wasserversorgungsanlage muss das Gesundheitsamt sofort verständigen, wenn Grenzwerte überschritten werden. Auch wenn die Werte im Rahmen bleiben, müssen sie dem Gesundheitsamt gemeldet werden - innerhalb von zwei Wochen.
Das Gesundheitsamt entscheidet dann unverzüglich, ob die Gesundheit der betroffenen Verbraucher durch die Überschreitung der Grenzwerte gefährdet ist und ob die betroffene Wasserversorgung bis auf weiteres weitergeführt werden kann.
Das Gesundheitsamt unterrichtet den Unternehmer und den sonstigen Inhaber der betroffenen Wasserversorgungsanlage unverzüglich über seine Entscheidung und ordnet Maßnahmen an, die notwendig sind, um eine Gefährdung für die betroffenen Bürger auszuschließen. Dies kann zum Beispiel eine Abkochanordnung sein.
Die Abkochanordnung ist eine Sicherheitsmaßnahme, die das zuständige Gesundheitsamt zum Schutz der Bevölkerung erlässt, wenn eine Gefährdung durch Krankheitserreger im Trinkwasser besteht. Sie wird meist als Erstmaßnahme bei Trinkwasser-Verkeimung eingesetzt, um eine Desinfektion des Trinkwassers vor dem Verbrauch sicherzustellen. Sie ist meistens eine Übergangsregelung, bis das Trinkwasser auf andere Art und Weise zentral desinfiziert wird.
Die meisten Kranheitserreger sind sehr hitzeempfindlich und sterben bei Temperaturen von über 80 Grad Celsius ab. Um die Krankheitserreger abzutöten, sollte man das Wasser einmal sprudelnd aufkochen lassen (thermische Desinfektion).
Das Wasser muss so lange abgekocht werden, bis die Abkochanordnung von amtlicher Seite wieder aufgehoben wird. Die Aufhebung erfolgt, wenn eine ausreichende Desinfektion des Trinkwassers mit Chlor sichergestellt ist oder weitere Trinkwasserbeprobungen keine bakterielle Beanstandung mehr aufzeigen.
Beim Baden und Duschen (auch von Säuglingen) besteht nur ein sehr geringes Restrisiko. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass kein Wasser geschluckt wird. Zum Zähneputzen sollte man allerdings abgekochtes Wasser verwenden.
Wenn das Gesundheitsamt die Abkochanordnung aufgehoben hat oder eine zentrale Desinfektionsmaßnahme eingesetzt wird, kann das Wasser wieder unbedenklich benutzt werden.
Vorgeschrieben ist in der Trinkwasserverordnung auch eine Anzeigepflicht für den Betrieb so genannter Regenwassernutzungsanlagen. Werden diese Anlagen unsachgemäß installiert oder genutzt, können Krankheitserreger in die Trinkwasserleitungen und auch in die öffentliche Trinkwasserversorgung gelangen. Jeder Betreiber einer solchen Anlage ist deshalb verpflichtet, diese dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Dies gilt sowohl für die Anlagen, die bereits betrieben werden, als auch für Neuinstallationen.
Nähere Informationen über die Regenwassernutzung erhalten Sie hier.
Legionellen sind Bakterien, die sich bei höheren Temperaturen schnell vermehren. Deshalb fühlen sie sich in Warmwasserleitungen oder Duschköpfen besonders wohl. Beim Menschen können Legionellen schwere Lungenentzündungen auslösen, die im schlimmsten Fall tödlich enden. Um das zu verhindern, müssen Eigentümer größerer Wohnanlagen das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen testen lassen.
Fragen und Antworten
Legionellen sind Bakterien, die in vielen Oberflächengewässern vorkommen. Sie tauchen aber auch im häuslichen Trinkwassersystem auf. Die Bakterien vermehren sich optimal bei einer Temperatur zwischen 25 und 50 Grad. Ebenfalls fühlen sie sich in Wasser wohl, das schon längere Zeit in der Leitung steht, zum Beispiel in leerstehenden Wohnungen oder bei längerer Abwesenheit.
Mit Legionellen infiziert man sich am häufigsten übers Einatmen. Die Erreger können mit den feinen Wassertröpfchen, die beim Duschen oder in Whirlpools entstehen, in die Luft und so in die Atemwege gelangen. Keine Gefahr besteht, wenn man mit Bakterien verunreinigtes Wasser trinkt. Auch eine direkte Übertragung von Mensch ist nicht möglich.
Legionellen können zwei verschiedene Krankheiten verursachen:
- Zum einen können Legionellen zum sogenannten Pontiac-Fieber führen. Das ist eine grippeähnliche Erkrankung, die auch ohne Behandlung nach wenigen Tagen wieder abklingt.
- Zum anderen können Legionellen die sogenannte Legionärskrankheit auslösen. Bei dieser Krankheit entwickelt sich nach grippeartigen Symptomen eine schwere Lungenentzündung mit hohem Fieber.
Wichtig ist, dass Wasser mit einer Temperatur zwischen 25 und 50 Grad nicht länger als 72 Stunden in der Leitung steht. Wenn man länger weg war, sollte man das warme Wasser zuerst ablaufen lassen. Am Boilerausgang muss das Wasser mindestens 60 Grad haben.
Wenn Gebäude über einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden (wie dies während der Corona-Pandemie zum Beispiel in Hotels und Sportstätten der Fall war), kann dies negative Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität in diesen Gebäuden haben.
Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat ein Merkblatt erstellt, in dem Sie Infos und Hinweise dazu finden.
Die Trinkwasser-Installation auf Legionellen untersuchen lassen muss man, wenn man eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung hat, Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sind, die das Trinkwasser vernebeln (zum Beispiel Whirlpools) und wenn Trinkwasser gewerblich und/oder öffentlich abgegeben wird. Das betrifft zum Beispiel Schulen, Pflegeheime oder Vermieter größerer Wohnanlagen. Die Vorschrift gilt nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser. Untersucht werden muss das Warmwasser von einem anerkannten Labor - in der Regel einmal pro Jahr. Außerdem müssen die Anlagen dem Gesundheitsamt gemeldet werden: Meldeformular für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung
Wenn Legionellen festgestellt worden sind, müssen alle Benutzer des Gebäudes umgehend informiert werden. Sind im Warmwasser mehr als 10.000 Legionellen pro 100 Milliliter nachgewiesen worden, ist Duschen verboten. Das Trinkwasserlabor, das die Bakterien festgestellt hat, muss den Befund ans Gesundheitsamt melden: Meldeformular bei Legionellen Außerdem muss die Trinkwasser-Installation durch einen Fachbetrieb überprüft werden.