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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 21.02.2024

Mit Tieren reisen

Sie haben vor, demnächst mit Ihrem Hund, mit Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen zu verreisen? Für Reisen innerhalb der EU gibt es einheitliche Bestimmungen, die zu beachten sind. Sie zielen vorwiegend darauf ab, der Einschleppung und Verbreitung von Tollwut , die eine tödliche Gefahr für Mensch und Tier ist, vorzubeugen.

Im Zentrum der Bestimmungen stehen die Markierung des Tieres durch einen Mikrochip sowie ein korrekt geführter „Heimtierausweis“. Diesen stellt Ihr Tierarzt aus und nimmt auch die nötigen Eintragungen vor. Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens fünf Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden.

Für Transporte, die mit einem Besitzerwechsel zusammenhängen, gelten andere Bestimmungen!

Fragen und Antworten

Was muss man bei Reisen innerhalb der EU beachten?
Wo erhält man einen EU-Heimtierausweis?
Was wird im EU-Heimtierausweis alles aufgeführt?
Was muss man beachten, wenn man in ein so genanntes Drittland, also in ein Land außerhalb der EU reist?
Achtung bei der Rückkehr aus einem Drittland in die EU! Was muss man beachten?
Gibt es besondere Regelungen für das "Reisen" mit Pferden oder mit anderen Nutztieren?

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