Aufenthaltstitel

Wollen Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben, gilt:
- Sind Sie Schweizer, müssen Sie bei der Ausländerbehörde im Landratsamt Ihren Aufenthalt mit diesem Formular anzeigen.
- Als Bürger eines Landes, das weder der EU noch dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, müssen Sie bei der Ausländerbehörde am Landratsamt einen „Aufenthaltstitel“ beantragen. Dieser gilt als Nachweis, dass Sie berechtigt sind, in Deutschland zu leben und zu arbeiten.
- Sie können Ihren Antrag unter diesem Link online stellen.
- Auch die Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen können Sie hier online beantragen.
- Oder Sie vereinbaren einen Termin mit uns über die Online-Terminvergabe, per E-Mail an ausland(at)lra.unterallgaeu.de oder telefonisch unter (08261) 995-8050
Informationen zu den unterschiedlichen Aufenthaltstitel, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen, finden Sie auf den folgenden Seiten:
- Aufenthaltstitel für die Arbeit
- Aufenthaltstitel für Ausbildung, Studium oder Sprachkurs
- Aufenthaltstitel aus familiären Gründen
- Unbefristete Aufenthaltstitel
- Ende des Aufenthalts
Wichtig: Sollten Sie Ihren Pass, ein entsprechendes Ersatzdokument oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) verloren haben, melden Sie das bitte unverzüglich der Ausländerbehörde.