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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 20.11.2024

Flüchtlinge aus der Ukraine

Auf dieser Seite finden ukrainische Staatsangehörige wichtige Informationen. Zudem erfahren Sie hier, wie Sie helfen können. 

  • Erste Informationen können Sie hier herunterladen
  • Für alle Anliegen rund um Wohnraum für Flüchtlinge und Asylunterkünfte ist das Team "Migration und Wohnraum" zuständig. 
    • E-Mail: migration-wohnraum@lra.unterallgaeu.de
    • Telefon: (0 82 61) 9 95-80 30

Ukrainische Staatsbürger, die zum Stichtag, 24. Februar 2022, bereits im Besitz einer deutschen Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis waren, bitten wir, über den normalen Antragsweg die Verlängerung zu beantragen.

Ukrainische Staatsbürger, die am Stichtag, 24. Februar 2022 visafrei zu Besuchszwecken in Deutschland waren oder sich in der Ukraine befanden und danach wegen des Ukraine-Krieges geflohen sind, erhalten in den folgenden Fragen und Antworten weitere Informationen.

Fragen und Antworten

Was gilt für Flüchtlinge, die bereits eine dauerhafte Unterkunft im Landkreis Unterallgäu gefunden haben?
Erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine finanzielle Unterstützung?
Müssen die Geflüchteten in einer Flüchtlingsunterkunft wohnen?
Flüchtlinge aus der Ukraine können selbst eine Wohnung mieten. Was müssen sie berücksichtigen?
Haben Flüchtlinge aus der Ukraine Anspruch auf Integrationsmaßnahmen des Bundes?
Wo können sich Flüchtlinge aus der Ukraine zum Thema Arbeit informieren?
Sind ukrainische Führerscheine hier gültig?
Wann müssen ukrainische Fahrzeuge umgeschrieben werden?
Wer zahlt bei Unfällen mit ukrainischen Fahrzeugen?

Das Landratsamt Unterallgäu sucht Personen, die russisch oder ukrainisch sprechen und ehrenamtlich als Dolmetscher aushelfen könnten. Wer eine dieser Sprachen beherrscht, kann sich per E-Mail melden: ausland(at)lra.unterallgaeu.de.

Im Landratsamt Unterallgäu werden Wohnangebote für Flüchtlinge gesammelt. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite

Wenn Sie schon ukrainische Kriegsflüchtlinge privat bei sich aufgenommen haben, bitten wir Sie deren Namen auf Türschildern und auf Briefkästen anzubringen, damit die aufgenommenen Personen ihre Post erhalten. Das ist wichtig, weil zum Beispiel Bescheide bezüglich der Beantragung von Sozialleistungen sonst nicht zugestellt werden können.

Bitte teilen Sie dem Landratsamt auch kurz mit, wenn die von Ihnen aufgenommenen Personen wieder ausziehen: per E-Mail an migration-wohnraum@lra.unterallgaeu.de.

 

Aktuelles

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