Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes (nach Paragraf 52 SGB VIII und §38 JGG). Ermittelt die Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft gegen Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) wegen einer Straftat, dann bieten wir diesen Beratung und Unterstützung an.
Wir sind in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden und bringen auch die Interessen und Belange des jungen Menschen ein. Die Jugendhilfe hat im Strafverfahren eine neutrale Rolle und ersetzt nicht den Rechtsanwalt.
Unsere Beratung und Unterstützung ist freiwillig und kostenlos.
Fragen und Antworten
Wir beraten zum Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens, besprechen mögliche Folgen der Straftat und informieren über Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Bei Bedarf informieren wir über weitere Hilfsangebote und zuständige Fachstellen und unterstützen bei der Kontaktaufnahme.
Auf Grundlage eines persönlichen Gesprächs erstellt die Jugendhilfe im Strafverfahren einen schriftlichen Bericht für das Gericht. Dieser Bericht soll dem Richter helfen, die Lebensgeschichte und Situation des Angeklagten und die Hintergründe der Straftat besser zu verstehen. Er soll dem Richter auch dazu dienen, die Zukunftsperspektive des Angeklagten besser einschätzen und eine passende Ahndung auswählen zu können. Bei Heranwachsenden wird auch eine Empfehlung zur Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht abgegeben. Der Bericht wird in der Verhandlung vorgetragen.
Kommt es zu
- einem Täter-Opfer-Ausgleich
- einer Betreuungsweisung
- einem sozialen Trainingskurs
dann begleitet der Katholische Verein für Soziale Dienste Memmingen/Unterallgäu (SKM) im Auftrag des Jugendamtes.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren vermittelt bei
- sozialen Diensten/Arbeitsstunden
- an andere Beratungsstellen
- bei Bedarf in Jugendhilfemaßnahmen.