Was entsorge ich wo?
Wir alle produzieren jeden Tag Müll - vom morgendlichen Kaffeesatz über die gelesene Tageszeitung bis hin zum Taschentuch und der leeren Getränkeflasche. Bei der Entsorgung muss zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung unterschieden werden. Hier finden Sie viele nützliche Informationen zur Entsorgung verschiedener Abfälle. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich an die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises.
Wer ein altes Fahrzeug entsorgen will oder muss, dem steht ein ganzes Netz an zertifizierten Demontagebetrieben zur Verfügung. Dieser Betrieb bestätigt die Verwertung des Altautos, indem er Ihnen einen Verwertungsnachweis ausstellt. Zusätzlich gibt es im Unterallgäu zugelassene Betriebe, die Altautos annehmen dürfen.
Fragen und Antworten
Zudem sind noch weitere Betriebe (hauptsächlich Kfz-Händler/Werkstätten) als Annahmestellen zertifiziert. Diese Betriebe dürfen Altautos annehmen und geben diese an die Demontagebetriebe weiter.
Nein, das ist nicht erlaubt. Ein Altauto muss zwingend einem der zugelassenen Betriebe überlassen werden.
Nein, das ist nicht erlaubt. Auch wenn einzelne Teile ausgebaut werden, so handelt es sich bei dem abgemeldeten Auto dennoch um Abfall, der ordnungsgemäß entsorgt werden muss.
Wer dies beobachtet, kann sich an die Polizei oder an das Landratsamt wenden unter Telefon (08261) 995-363.
Holz ist nicht gleich Holz. Altholz wird abhängig von der Belastung mit Schadstoffen in verschiedene Kategorien unterteilt.
Fragen und Antworten
Altholz, das nicht mit Holzschutzmitteln behandelt und nicht druckimprägniert ist, kann an allen Wertstoffhöfen mit Altholzcontainer oder bei der Umladestation Breitenbrunn abgegeben werden. Dazu gehören zum Beispiel Paletten, Obstkisten, Innentüren, Spanplatten oder Holzmöbel.
Altholz, das mit Holzschutzmitteln behandelt oder druckimprägniert ist, zählt zu den gefährlichen Abfällen. Das sind in der Regel alle Hölzer aus dem Außenbereich, zum Beispiel Balkonbretter, Terrassendielen, Haustüren, Fensterrahmen, Kinderschaukeln oder Gartenhäuser. Solche Hölzer können bei verschiedenen Firmen abgegeben werden, die Altholz verwerten. Einige Betriebe finden Sie auf unserer Verwerterliste.
Das am Wertstoffhof gesammelte Holz wird wiederverwertet. Aus einem Teil können neue Spanplatten hergestellt werden, der andere Teil geht als Brennstoff in Heizkraftwerke.
Holz aus dem Außenbereich enthält häufig Holzschutzmittel oder ist druckimprägniert und darf wegen dieser Behandlung nicht mehr zu Spanplatten verarbeitet werden. Morsches Holz ist für das Recycling ebenfalls nicht geeignet.
Daher ist in der Altholzverordnung geregelt, dass solche Hölzer separat entsorgt werden müssen.
Altholz kann mit Nägeln und Beschlägen angeliefert werden. Glasscheiben, Spiegel, Polster und ähnliches müssen entfernt werden.
An den Wertstoffhöfen mit Altholzcontainer können Sie bis zu einen Kubikmeter Altholz kostenlos abgeben. Je weitere angefangene 100 Liter werden vier Euro berechnet. Holzmöbel werden bis zu drei Kubikmetern kostenlos angenommen. Sie benötigen hierfür keinen Sperrmüllschein.
Altpapier können Sie auf verschiedenen Wegen entsorgen. Nutzen Sie die kommunale Altpapiertonne, bringen Sie das Papier zum Wertstoffhof oder geben Sie es bei Vereinssammlungen mit.
An- oder abmelden können Sie die Altpapiertonne als Eigentümer über unser Online-Portal.
Fragen und Antworten
Die Altpapiertonne ist kostenlos. Sie kann für jedes Grundstück bestellt werden, auf dem ein zugelassenes Restmüllgefäß angemeldet ist.
Die Altpapiertonne kann direkt über unser Online-Portal bestellt oder abgemeldet werden.
Als Mieter wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung.
Die Tonne wird innerhalb von 14 Tagen ab dem von Ihnen gewählten Wunschdatum geliefert. Bei Abmeldungen oder Tauschaufträgen wird die Tonne innerhalb von 14 Tagen ab dem von Ihnen gewählten Datum bei Ihnen zuhause abgeholt. Sie erhalten keine vorherige Benachrichtigung - bitte stellen Sie die Tonnen gut sichtbar auf dem Grundstück bereit und geben Sie eine Telefonnummer für die Abholung an. Die Mülltonne wird auch teilweise gefüllt mitgenommen.
Die kommunale Altpapiertonne gibt es in zwei Größen: als 240-Liter-Tonne für private Haushalte und als 1,1 Kubikmeter-Container für Wohnanlagen oder Gewerbetreibende.
Alle vier Wochen. Die genauen Leerungstermine finden Sie in der Umweltzeitung, im Abfuhrkalender und in der Unterallgäu-App. Bitte stellen Sie die Altpapiertonne am Tag der Leerung bis spätestens 6 Uhr an der Straße bereit.
Bei Problemen mit der Leerung wenden Sie sich an die Abfallberatung unter Telefon (08261) 995-367 und -467.
Eine beispielhafte Aufstellung, was in die Altpapier-Tonne gehört, haben wir auf diesem Plakat für Sie zusammengestellt.
Papier und Karton werden am Wertstoffhof und in der Papiertonne gemischt gesammelt. Sie werden anschließend zur Papierfabrik transportiert und dort zusammen verwertet. Aus dem Gemisch können optimal neue Kartonagen wie z. B. neue Kartonverpackungen produziert werden.
Seit 1979 ist die Verwendung von Spritzasbest verboten, die Herstellung von asbesthaltigen Böden seit 1981. Drei Jahre später, im Jahr 1984, wurde schließlich auch die Verwendung des Stoffs in Nachtspeicheröfen verboten. Seit 1993 ist es generell nicht mehr erlaubt, Asbest herzustellen und zu verkaufen. Bei der Sanierung oder beim Abbruch von Gebäuden fallen aber auch heute noch häufig asbesthaltige Abfälle an - vor allem in Form von Asbestzementwellplatten und asbesthaltigen Fassadenverkleidungen. Um seine Gesundheit nicht zu gefährden, ist es wichtig zu wissen, wie man richtig mit asbesthaltigem Material umgeht.
Wir haben hierzu einige Informationen für Sie zusammengefasst. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises.
Fragen und Antworten
Asbest ist die Bezeichnung für eine Gruppe natürlich vorkommender, feinfaseriger Minerale. Bis Ende der 80er Jahre wurde Asbest wegen seiner technisch hervorragenden Eigenschaften in vielen Produkten verwendet, unter anderem zur Isolation, als Füll-, Dämm- und Dichtmaterial, zum Feuerschutz und insbesondere zur Herstellung von Asbestzement. Diesen findet man zum Beispiel in Wellzement- oder Fassadenplatten, Blumenkästen oder Aschenbechern.
Durch den Umgang mit asbesthaltigen Materialien können mikrofeine Fasern freigesetzt werden. Gelangen diese in den Organismus des Menschen (zum Beispiel durch Einatmen), können als Spätfolge gefährliche Tumore auftreten. Bis zum Krankheitsausbruch vergehen oft mehrere Jahrzehnte.
Wenn Sie als Privatperson diese Arbeiten selbst durchführen wollen, müssen Sie die Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) beachten. Diese haben wir für Sie in einem Faltblatt zusammengefasst.
Fachfirmen benötigen für den Abbau von asbesthaltigem Material einen Fachlehrgang. Wenn Sie ein Unternehmen damit beauftragen, dann sollten Sie nach dem so genannten Sachkundenachweis fragen.
Da es sich bei asbesthaltigen Abfällen um gefährliche Abfälle handelt, müssen diese dem öffentlich-rechtlichen Entsorger überlassen werden, in dessen Bereich sie angefallen sind. Asbesthaltige Abfälle müssen in Big-Bags verpackt bei der Umladestation Breitenbrunn angeliefert werden.
Wichtig:
- Es können nur Anlieferungen aus privaten Haushalten angenommen werden.
- Asbesthaltige Abfälle müssen in Big-Bags für Asbest verpackt werden. Eine Gebrauchsanleitung finden Sie hier.
- Die Abgabezeiten sind von Montag bis Freitag von 9 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 16.30 Uhr. Am Samstag kann kein Asbest angenommen werden.
- Es dürfen nur Abfälle aus dem Landkreis Unterallgäu angenommen werden.
- Bitte liefern Sie Asbest-Big-Bags in einem offenen Fahrzeug ohne Dach an der Umladestation Breitenbrunn an. So können die Säcke mit speziellem Gerät herausgehoben werden.
Für Anlieferungen in Breitenbrunn werden 225 Euro pro Tonne berechnet.
Asbesthaltige Abfälle müssen in Big-Bags für Asbest verpackt werden. Big-Bags erhalten Sie bei Entsorgungsbetrieben, Dachdeckern, im Fachhandel sowie an der Umladestation Breitenbrunn, im Landratsamt in Mindelheim und an den Wertstoffhöfen Heimertingen, Ottobeuren und Türkheim.
Bei den Wertstoffhöfen, an der Umladestation und im Landratsamt gibt es die Säcke in drei verschiedenen Größen:
- 0,90 x 0,90 x 1,20 Meter
- 2,60 x 1,25 x 0,30 Meter
- 3,20 x 1,25 x 0,30 Meter (nicht in Türkheim)
Bitte liefern Sie Ihre Big-Bags in einem offenen Fahrzeug ohne Dach an der Umladestation Breitenbrunn an. So können die Säcke mit speziellem Gerät herausgehoben werden.
Asbesthaltige Produkte dürfen nicht wiederverwendet werden. Sie müssen entsorgt werden, sobald sie ausgebaut sind. Folgendes ist beispielsweise nicht erlaubt:
- Holzstapel mit Asbestplatten abdecken.
- Asbestplatten unverpackt lagern.
- Asbestplatten verschenken oder verkaufen.
- Photovoltaik- oder Solaranlagen auf Wellzementdächern installieren.
Egal, was man baut: Immer fallen viele verschiedene Abfälle an. Doch wie entsorgt man diese richtig und möglichst kostengünstig? Wer sich an die Vorgaben hält, leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und kann sich viel Ärger, Zeit und vor allem Geld sparen. Im Folgenden haben wir eine Übersicht zusammengestellt, die Ihnen hilft, die Abfälle richtig zuzuordnen.
Fragen und Antworten
Bei Bauarbeiten müssen die anfallenden Abfälle getrennt gesammelt und entsorgt werden. Als Abfallerzeuger sind Privathaushalte und Gewerbetreibende gesetzlich dazu verpflichtet.
Trennen Sie nach folgenden Abfallarten:
- mineralischer Bauschutt wie Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik und Porzellan
- Erdaushub
- Flachglas
- asbesthaltige Abfälle
- Gipskartonplatten
- Heraklithplatten und Gipskartonplatten mit Styropor
- Glas- und Steinwolle
- Restmüll: verschmutzte Folien, PVC-Rohre, ausgehärteter PU-Schaum, Dachpappe und Wellbitumenplatten
- Verpackungen: leere Eimer, saubere Folien, Kunststoffsäcke
- Altholz
- Holzfenster mit Glas
- Kunststofffenster mit Glas
- PU-Schaumdosen
- Leuchtstoffröhren
- Styropor-Dämmplatten, Styrodur
Zum mineralischen, unbelasteten Bauschutt zählen Beton, Fliesen, Ziegel, Keramik und Porzellan.
Folgende Unterallgäuer Firmen bieten eine Verwertung von Bauschutt an:
- Beggel Bauschutt-Recycling, Oberrieden, Telefon (08265) 2009820
- Dachser GmbH & Co. KG, Türkheim, Telefon (08245) 9049290
- Geiger Wilhelm GmbH & Co. KG, Memmingen, Telefon (08331) 2736
- Mayr-Bau GmbH & Co. KG, Türkheim, Telefon (08245) 3170
- Result-Recycling GmbH & Co. KG, Bad Wörishofen, Telefon (08245) 9626-11.
- Schuster Erdbau und Abbruch GmbH, Dirlewang, Telefon (08267) 294
- Strabag AG, Erkheim, Telefon (08336) 80135-11 (nur Beton)
Kleinmengen von bis zu 100 Litern können gegen Anlieferungserklärung an bestimmten Wertstoffhöfen abgegeben werden. Eine Anlieferungserklärung können Sie hier herunterladen, es liegen aber auch Listen an den Wertstoffhöfen aus. Bei welchen Wertstoffhöfen die Abgabe von Bauschutt möglich ist, erfahren Sie hier.
Größere Mengen Bauschutt können Sie auch über die Bauschuttdeponie Breitenbrunn entsorgen.
Der Bauschutt von den Unterallgäuer Wertstoffhöfen wird verwertet. Da dabei die Herkunft und Zusammensetzung des Bauschutts eine wichtige Rolle spielt, werden Ihre Daten (Name, Adresse, Kfz-Kennzeichen, Menge und Art des Bauschutts) notiert. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Gips oder Ytongsteine können nicht zusammen mit dem Bauschutt verwertet werden. Diese Abfälle setzen in Kontakt mit Wasser Stoffe frei, die bei der späteren Verwertung stören und diese sogar unmöglich machen. Kleinmengen können über die Restmülltonne entsorgt werden, größere Mengen können gegen Gebühr bei der Umladestation Breitenbrunn abgegeben werden.
Die Wertstoffhöfe sind nur für kleine, haushaltsübliche Mengen gedacht, z. B. Fliesen, Sanitärkeramik oder Geschirr. Größere Mengen aus Baumaßnahmen (Dachziegel, Pflastersteine, etc.) gehören zu Bauschuttverwerter-Betrieben. Eine Liste finden Sie hier
Unbelasteten Erdaushub können Sie bei bestimmten Verwerterbetrieben abgeben. Auskünfte dazu erhalten Sie bei der Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises Unterallgäu. Eine Liste finden Sie hier
Flachglas aus privaten Haushalten können Sie an der Umladestation Breitenbrunn sowie an den Wertstoffhöfen Bad Wörishofen, Bad Grönenbach/Wolfertschwenden und Mindelheim kostenlos abgeben. Dort stehen Flachglascontainer für Isolierglas, Verbund-, Draht- und Panzerglas sowie Glas aus Altfenstern ohne Kittanhaftungen.
- Dämmplatten aus Styropor oder Styrodur können Sie über die Umladestation Breitenbrunn entsorgen. Pro Tonne wird eine Gebühr von 430 Euro berechnet.
- Glas- oder Steinwolle können Sie über die Umladestation Breitenbrunn entsorgen. Die Abfälle müssen in Big-Bags für Mineralwolle verpackt sein. Pro Tonne werden 430 Euro berechnet. Mehr Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt "Glas- und Steinwolle".
Heraklithplatten und Gipskartonplatten können über die Umladestation Breitenbrunn entsorgt werden. Die Entsorgung von Heraklithplatten sowie Gipskartonplatten mit Styropor kostet 175 Euro pro Tonne, Gipskartonplatten kosten 179 Euro pro Tonne.
Fensterrahmen mit Glas werden bei der Umladestation in Breitenbrunn gegen eine Gebühr von 240 Euro pro Tonne angenommen. Holzfenster und Kunststofffenster werden jeweils separat erfasst.
Leuchtstoffröhren und PU-Schaumdosen (Sammelsysteme PDR und Interseroh) können kostenlos bei den Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden.
Dachpappe oder Wellbitumenplatten können an der Umladestation Breitenbrunn gegen eine Gebühr von 175 Euro pro Tonne angeliefert werden. Wenn Sie große Mengen (mehr als ein Kubikmeter) entsorgen müssen, wenden Sie sich bitte vorab an die Abfallwirtschaftsberatung.
Pro Jahr werden mehr als 5000 Tonnen Bioabfall über die Biotonne gesammelt und verwertet. Durch Vergärung wird daraus Strom erzeugt. Wer Bio- und Gartenabfälle selbst kompostiert, gewinnt hochwertige Komposterde, die er im eigenen Garten als Nährstoff ausbringen kann.
An- oder abmelden können Sie als Eigentümer die Biotonne über unser Online-Portal.
Fragen und Antworten
Grundsätzlich benötigt jedes bewohnte Grundstück eine Biomülltonne. Auch Gewerbebetriebe müssen eine Biomülltonne nutzen.
Auf Antrag können Sie sich von der Biomülltonne befreien lassen, wenn Sie alle anfallenden Bioabfälle auf dem Grundstück kompostieren. Die fertige Komposterde muss auf dem Grundstück wieder ausgebracht werden. Die Befreiung können Sie als Eigentümer in unserem Online-Portal beantragen.
Sie können die Biotonne direkt in unserem Online-Portal anmelden oder abbestellen. Mieter wenden sich an ihren Vermieter oder die Hausverwaltung.
Die Tonne wird innerhalb von 14 Tagen ab dem von Ihnen gewählten Wunschdatum geliefert. Bei Abmeldungen oder Tauschaufträgen wird die Tonne innerhalb von 14 Tagen ab dem von Ihnen gewählten Datum bei Ihnen zuhause abgeholt. Sie erhalten keine vorherige Benachrichtigung - bitte stellen Sie die Tonnen gut sichtbar auf dem Grundstück bereit und geben Sie eine Telefonnummer für die Abholung an. Die Mülltonne wird auch teilweise gefüllt mitgenommen.
Die Biotonne gibt es in drei Größen:
- Eine 60-Liter-Biotonne kostet 74,40 Euro im Jahr.
- Eine 80-Liter-Biotonne kostet 99,60 Euro im Jahr.
- Eine 120-Liter-Biotonne kostet 148,80 Euro im Jahr.
In der Kurstadt Bad Wörishofen werden zusätzlich 2,50 Euro pro Biotonne im Monat erhoben. Diese Kosten decken den Vollservice ab, also das Herausziehen der Tonne durch die Mitarbeiter der Müllabfuhr.
Eine Biotonne kann übrigens auch von mehreren Haushalten gemeinsam genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass es eine gemeinsame Grundstücksgrenze gibt.
Welche Größe Ihre Biotonne hat, können Sie selbst entscheiden - es gibt keine Mindestgröße. Für Privathaushalte ist in der Regel eine 60-Liter- oder 80-Liter-Biotonne ausreichend. Entscheidend ist, ob Sie viel frisch kochen oder Gartenabfälle über die Biotonne entsorgen wollen.
Aus der Küche zum Beispiel:
- gekochte und ungekochte Speisereste
- verdorbene Lebensmittel
- Obst- und Gemüseabfälle
- Brot- und Gebäckreste
- Fleisch- und Wurstreste
- Käse-, Quark- und Joghurtreste
- Eierschalen, Nussschalen und Obstkerne
- Kaffeefilter und Teebeutel
- nicht-mineralische Tierstreu und Haare
- Knochen
Aus dem Garten zum Beispiel:
- faules und grünes Obst
- Laub
- kleine Äste und Zweige
- angetrockneter Rasenschnitt
- zerkleinerter Strauchschnitt
- Holzhäcksel und Stroh
- Wurzeln und Unkräuter
- Einstreu (organisch, von Kleintieren)
Eine beispielhafte Aufstellung, was in den Biomüll gehört, finden Sie auch auf diesem Plakat.
Damit die Bioabfallsammlung eine saubere Sache bleibt und die Bioabfälle im Winter nicht einfrieren, gibt es folgende Tipps:
- Legen Sie den Boden der Biotonne mit zerknülltem Zeitungspapier, Eierkartons oder Pappe aus. Verwenden Sie große Papiersäcke für die Biotonne.
- Lassen Sie die Bioabfälle gut abtropfen, damit so wenig Flüssigkeit wie möglich in die Biotonne gelangt.
- Sammeln Sie Bioabfälle in Küchenpapier, Papiertüten oder Zeitungspapier. Verwenden Sie keine kompostierbaren Kunststofftüten! Illustrierte oder Hochglanzpapier eignen sich ebenfalls nicht.
- Verwenden Sie Tonerde-Streu oder Steinmehl, um die Feuchtigkeit im Sammelbehälter und in der Biotonne zu binden.
- Im Winter: Lösen Sie festgefrorene Bioabfälle am Leerungstag vom Tonnenrand.
- Im Sommer: Stellen Sie die Biotonne an einen kühlen Ort, damit die Bioabfälle bei hohen Temperaturen kein Eigenleben entwickeln.
- Leeren Sie den Sammelbehälter in der Küche alle ein bis zwei Tage.
- Lassen Sie Rasenschnitt antrocknen, bevor Sie ihn in die Biotonne geben.
- Reinigen Sie die Biotonne regelmäßig.
Falls die Biotonne trotz aller Bemühungen nicht entleert werden kann, gibt es eine einfache Lösung: In solchen Fällen kann bei der nächsten Biomüllabfuhr ein Karton mit zusätzlichem Biomüll auf die Tonne gestellt werden.
Diese Tüten dürfen für die Biotonne nicht verwendet werden. Der Biomüll aus der braunen Tonne wird im Landkreis Unterallgäu vergoren und nicht kompostiert. Die Tüten müssen aufwändig aussortiert werden, da sie sich in der Vergärungsanlage nicht abbauen. Für die Biotonne können Küchenpapier, Papiertüten oder Zeitungspapier verwendet werden. Diese werden beim Vergärungsprozess mit abgebaut. Zudem saugt das Papier auch die im Biomüll enthaltene Feuchtigkeit auf. Falls Sie Papiertüten benötigen, können Sie diese im Handel erwerben. Gut eignen sich auch Bäckertüten ohne Sichtfenster.
Von Oktober bis Mai wird die Biotonne alle 14 Tage geleert, von Juni bis September aus hygienischen Gründen jede Woche. Die Biotonne wird ab 6 Uhr geleert. Bitte stellen Sie sie rechtzeitig bereit.
Die Abfuhrtermine finden Sie in unserem Abfuhrkalender oder in unserer Unterallgäu-App. Auch die Termine für die Restmülltonne, die Gelbe Tonne, die Altpapiertonne und das Schadstoffmobil finden Sie dort.
Bei Problemen mit der Leerung wenden Sie sich an die Abfallberatung unter Telefon (08261) 995-367 und -467.
Durch die Eigenkompostierung von Bioabfällen und Gartenabfällen gewinnen Sie einen hochwertigen Bodenverbesserer, denn Pflanzen entziehen dem Boden Nährstoffe. Komposterde wiederum ist sehr nährstoffreich. Wenn Sie diese im eigenen Garten ausbringen, schließen Sie den Naturkreislauf. Kompostieren lassen sich alle leicht verrottenden Küchen- und Gartenabfälle:
- Obst- und Gemüseabfälle
- Kaffeefilter und Teebeutel
- Laub
- faules und grünes Obst
- kleine Äste und Zweige
- angetrockneter Rasenschnitt
- zerkleinerter Strauchschnitt
- Holzhäcksel und Stroh
Der Sammelbehälter in der Küche kann mit Küchenpapier ausgelegt werden, das die Feuchtigkeit aufsaugt und einfach mitkompostiert werden kann. Nicht verwendet werden sollten kompostierbare Kunststofftüten. Wie auch die Hersteller empfehlen, sind diese nur bei einer industriellen Kompostierung geeignet und zersetzen sich auf dem eigenen Kompost nicht ausreichend.
Nicht kompostiert werden sollten:
- gekochte und ungekochte Speisereste
- Fleisch- und Wurstreste
- Fisch, Fette, Knochen
- Tierstreu und Windeln
- Unkräuter und kranke Pflanzen
- Holzasche, Grillkohleasche und Staubsaugerbeutel
Speisereste sollten nicht kompostiert werden, da dies Ungeziefer anlockt. Es bietet sich an, zusätzlich zum Kompost eine Biotonne anzumelden.
Die Mischung macht´s: Je besser ein Kompost gemischt ist, desto leichter verrottet er. Mischen Sie nasse Bioabfälle mit trockenen und grobe mit feinen Materialien. Außerdem sollte der Kompost gut belüftet sein. Geben Sie dafür ausreichend Strukturmaterial wie kleine Zweige, Holzhäcksel oder Stroh in den Kompost.
Eine umfangreiche Kompostieranleitung gibt das Landesamt für Umwelt in diesem Merkblatt. Darin finden Sie viele hilfreiche Tipps, welcher Komposter geeignet ist, was genau kompostiert werden kann, wie die Rotte aufgesetzt und wie der fertige Kompost ausgebracht werden sollte.
Speisereste aus Gaststätten und Kantinen müssen über Speiserestetonnen entsorgt werden. Bei welchen Firmen Sie diese Tonne erhalten, können Sie unserer Verwerterliste unter dem Punkt „Speiserestesammlung/-verwertung“ entnehmen.
Das Unvorstellbare ist passiert: Es hat gebrannt. Die Aufräumarbeiten müssen beginnen - doch wohin mit den Brandabfällen? Auf dieser Seite haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen sollen, Ordnung zu schaffen und die Brandrückstände richtig zu entsorgen.
Zögern Sie nicht, uns bei weiteren Fragen zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne auch vor Ort.
Fragen und Antworten
Bevor Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen, müssen Polizei, Gebäude- und Sachversicherer den Schadensort freigeben.
Außerdem muss festgestellt werden, ob gefährliche Stoffe in den Brand verwickelt waren und sich in den Brandresten befinden. Besonders achten müssen Sie auf Chemikalien, Farben, Lacke, größere Mengen an Kunststoffen oder asbesthaltige Baustoffe.
Wenn solche Stoffe in den Brand verwickelt waren, nehmen Sie bitte vor dem Aufräumen Kontakt mit der Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises Unterallgäu auf. Wir beraten Sie gerne auch vor Ort!
Wenn keine gefährlichen Stoffe in den Brand verwickelt waren, können Sie beziehungsweise die beauftragte Firma nun damit beginnen, die jeweiligen Materialien zu trennen.
Indem Sie die folgenden Stoffe sortieren, können Sie sicherstellen, dass die Brandstelle zügig geräumt wird:
- Metall
- Brandholz
- brennbares Material (Möbel, Kleidung, Teppiche, etc.)
- verwertbarer Bauschutt ohne Rußanhaftungen (z. B. Ziegel oder Beton)
- nicht verwertbarer Brandschutt (Ziegel oder Beton, die mit Ruß behaftet sind).
Tipp: Organische Stoffe, wie zum Beispiel Holzrückstände, müssen aus dem nicht verwertbaren Brandschutt aussortiert werden! Sie reduzieren dadurch die Entsorgungskosten.
Brandrückstände sollten soweit wie möglich verwertet werden. Unternehmen, die entsprechende Dienstleistungen anbieten, finden Sie in unserer Verwerterliste. Unser Tipp: Nehmen Sie sich die Zeit und holen Sie mehrere Angebote von Entsorgungsdienstleistern ein - der Vergleich lohnt sich!
Abfallart | Entsorgungsweg |
---|---|
Brandholz, Altholz | Altholzverwertung |
Bauschutt ohne Ruß | Bauschuttverwertung |
Möbel, Kleidung, Vorhänge, Teppiche und sonstige Einrichtungsgegenstände | Umladestation Breitenbrunn |
Elektrogeräte | Wertstoffhof |
Bauschutt mit Ruß | Der Entsorgungsweg wird vom Landratsamt Unterallgäu festgelegt. Nehmen Sie hierfür Kontakt mit uns auf! |
Bauschutt mit Ruß, so genannter Brandschutt, muss über den Landkreis Unterallgäu entsorgt werden. Wie man dabei vorgeht, ist vom einzelnen Schadensfall abhängig. Sobald Menge und Beschaffenheit des Materials bekannt sind, sollten Sie die weitere Vorgehensweise mit der Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises besprechen.
Das Unternehmen, das Sie mit der Beseitigung beauftragen, sollte sich vor Beginn der Aufräumarbeiten mit der Abfallwirtschaftsberatung in Verbindung setzen.
Der Fernseher ist verstummt, das Telefon gibt plötzlich keinen Laut mehr von sich – neue Geräte müssen her. Wohin aber mit den ausgemusterten Elektrogeräten? Richtig entsorgen kann man sie bei den 24 Wertstoffhöfen im Landkreis. Alles Wissenswerte haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Fragen und Antworten
Elektrogeräte sind alle Geräte, die mit Strom betrieben werden. Das sind zum Beispiel Fernseher, Computer, Drucker, Staubsauger, Mikrowellengeräte, Videorekorder, Föhns, Kaffeemaschinen, Handmixer, Rasierapparate, Telefone, Handys, Bohrmaschinen oder Radios.
Weißmöbel sind Haushaltsgroßgeräte, zum Beispiel Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Elektroherde, Bügelmaschinen, Solarien sowie Gefrier- und Kühlschränke.
- Elektrogeräte können Sie an allen 24 Wertstoffhöfen im Landkreis Unterallgäu kostenlos abgeben.
- Kühl- und Gefriergeräte werden nur an bestimmten Wertstoffhöfen angenommen. Welche dies sind, finden Sie hier.
- Sonstige Weißmöbel können Sie an allen Wertstoffhöfen (außer in Pfaffenhausen) anliefern.
- Solarien können bei jedem Wertstoffhof abgegeben werden. Die Röhren müssen zuvor ausgebaut werden und können zu jedem Wertstoffhof gebracht werden.
Der Landkreis Unterallgäu legt besonderen Wert auf eine umweltgerechte Verwertung von Elektrogeräten. Die Elektrogeräte werden von den Wertstoffhöfen direkt zu einem zertifizierten Fachbetrieb transportiert und dort fachkundig demontiert. Dabei wird vor allem darauf Wert gelegt, dass schadstoffhaltige Bauteile entfernt und fachgerecht entsorgt werden. Anschließend werden die werthaltigen Geräteteile zu neuen Materialien aufbereitet.
Jeder Nutzer ist selbst für das Löschen von personenbezogenen Daten auf seinen alten Geräten verantwortlich. Das gilt besonders für Speichermedien wie Festplatten, CDs, DVDs, USB-Sticks oder Speicherkarten. Daten können vom Nutzer entweder gelöscht werden, indem der Datenträger zerstört wird oder es können spezielle Programme dafür verwendet werden. Sie können sich jedoch auch an eine Verwerterfirma wenden, die Datenträger professionell zerstört. Adressen erhalten Sie bei der Abfallwirtschaftsberatung.
Sammler ohne abfallrechtliche Transportgenehmigung dürfen Elektronikschrott weder einsammeln noch transportieren. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Seiten zum Abfallrecht.
Bitte zerlegen Sie solche Geräte nicht selbst, da sie viele schädliche Stoffe enthalten. Darin befindet sich nicht nur Asbest, sondern auch Glaswolle, PCB und die gefährlichen Speichersteine.
Nachtspeicheröfen werden kostenfrei an der Umladestation Breitenbrunn angenommen, wenn diese speziell abgeklebt sind und die Anlieferung vorab angemeldet wird. Sie müssen sich in jedem Fall vorher bei der Abfallwirtschaftsberatung unter Telefon 08261/995-367 oder - 467 melden. Sie erhalten von uns einen Flyer, wie die Geräte abgeklebt und angeliefert werden müssen.
Gartenabfälle können Sie an sieben Kompostieranlagen und elf Wertstoffhöfen mit Gartenabfallcontainern entsorgen. Sie können Gartenabfälle auch über die Biotonne oder den eigenen Kompost verwerten. Zudem bietet der Landkreis eim Frühjahr und im Herbst eine kostenpflichtige Abholung von Gartenabfällen an - mehr dazu erfahren Sie einen Reiter weiter unten unter "Gartenabfälle - Grüngutabfuhr".
Achtung: Was Sie tun müssen, wenn Sie einen Buchs haben, der vom Buchsbaumzünsler befallen ist, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.
Fragen und Antworten
Als Gartenabfälle werden kompostierbare, pflanzliche Stoffe bezeichnet, die im Garten anfallen. Hierzu zählen
- Rasenschnitt
- Heckenschnitt
- Baumschnitt
- Laub, Moos
- Zierpflanzen, Blumen
- Rinde, Holzhäcksel und Späne von unbehandeltem Holz
- Stauden- und Gehölzschnitt
- Beet- und Balkonpflanzen
Nicht zum Gartenabfall gehören insbesondere
- Wurzelstöcke
- Erde, Bodenaushub
- Grasnarben
- Schlamm aus dem Gartenteich
- Steine, Kies und Sand
Sie können Ihre Gartenabfälle bei diesen Kompostieranlagen und Wertstoffhöfen abliefern oder sie über die Biotonne oder den eigenen Kompost verwerten.
Achtung: Wenn Sie von Schädlingen befallene Pflanzen entsorgen wollen, zum Beispiel vom Buchsbaumzünsler befallenen Buchs, gelten gegebenenfalls andere Regeln. Informationen finden Sie auf dieser Seite.
An den Kompostanlagen und Wertstoffhöfen können Sie bis zu zwei Kubikmeter Gartenabfälle kostenlos abgeben. Ab dem dritten angefangenen Kubikmeter werden 18 Euro pro Kubikmeter fällig.
Die Verwertung der Gartenabfälle wird aus dem Abfallgebührenhaushalt finanziert. Gartenabfälle können nicht unbegrenzt kostenlos angenommen werden, da jeder Gebührenzahler im Unterallgäu die Verwertung mitbezahlt, auch solche ohne Garten. Das wäre nicht gerecht.
Es ist nicht erlaubt, Gartenabfälle im Wald oder in der Flur abzulagern. Sie dürfen nur auf dem Grundstück kompostiert werden, auf dem sie angefallen sind.
Wer Gartenabfälle dennoch im Wald oder in der Flur ablagert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die eine Verwarnung beziehungsweise ein Bußgeld zur Folge hat.
Nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn eine Verwertung nicht möglich ist, dürfen pflanzliche Abfälle verbrannt werden. Kostengründe spielen hier keine Rolle.
Seit 2023 bietet der Landkreis im Frühjahr und im Herbst die Abholung von Gartenabfällen an. Wie Sie eine Grüngutabfuhr anmelden, was die Abholung kostet und wie diese genau abläuft - von der Anmeldung bis zur Abholung und Bezahlung - haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Fragen und Antworten
Für die Grüngutabfuhr gibt es ein eigenes Formular. Sie finden dieses im Online-Portal im Bereich Dokumente oder können es auf dieser Seite herunterladen: Zur Frühjahrstour ab Februar, zur Herbstsammlung ab September! Übermitteln Sie dann das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular rechtzeitig per Post, per E-Mail oder über das Online-Portal an die Kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises Unterallgäu. Den Termin für den Anmeldeschluss finden Sie auf dem Anmeldeformular. Nicht rechtzeitig eingegangene Anmeldungen können wir leider nicht berücksichtigen.
Die Grüngutabfuhr findet einmal im Frühjahr und einmal im Herbst statt. Auf dem jeweiligen Anmeldeformular finden Sie den genauen Zeitraum. Die Anmeldeformulare sind ab Februar für die Frühjahrssammlung und ab September für die Herbstsammlung im Online-Portal im Bereich Dokumente abrufbar. Alternativ können Sie das Formular ab Februar für die Frühjahrstour und ab September für die Herbstsammlung auf dieser Seite herunterladen. Individuelle Terminwünsche können nicht berücksichtigt werden. Wir benachrichtigen Sie aber rechtzeitig vorher über Ihren genauen Abfuhrtermin. Sofern die Abholung nicht mehr gewünscht wird, ist die Stornierung unverzüglich, spätestens jedoch drei Tage vor dem Abholtermin der Abfallwirtschaft telefonisch unter (0 82 61) 995-8090) oder per E-Mail (abfallberatung(at)lra.unterallgaeu.de) mitzuteilen. Später eingehende Stornierungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Für die Abholung entstehen Kosten in Höhe von 90 Euro - unabhängig von der abzuholenden Menge. Sofern am mitgeteilten Abfuhrtag keine Gartenabfälle bereitliegen, fällt die Gebühr in Höhe von 90 Euro trotzdem an. Eine Stornierung der Abholung muss spätestens drei Tage vor dem Abholtermin erfolgen, bei der Abfallwirtschaft des Landkreises telefonisch unter (08261) 995-8090 oder per E-Mail an abfallberatung(at)lra.unterallgaeu.de.
Mitgenommen werden maximal drei Kubikmeter.
Damit Ihre Gartenabfälle problemlos abgeholt werden können, sollten Sie einige Dinge beachten:
- Stellen Sie die Gartenabfälle am Abfuhrtag in der Früh bis spätestens 7 Uhr gut sichtbar auf Ihrem Grundstück am Straßenrand bereit. Fahrzeuge und Fußgänger dürfen durch die Bereitstellung nicht behindert werden.
- Die Gartenabfälle müssen gebündelt bereitgestellt werden. Bündeln Sie Ihr Material mit natürlichem Bindfaden (Spagat, Paketschnur). Verwenden Sie keine Kunststoffstricke!
- Die Gartenabfallbündel und Behälter sollten ein Gewicht von 25 Kilogramm nicht überschreiten.
- Der Durchmesser von Ästen und Stämmen darf höchsten 15 Zentimeter betragen.
- Die gebündelten Äste dürfen nicht länger als 1,50 Meter sein, da diese sonst nicht in die Schüttung des Abfuhrfahrzeuges passen.
- Füllen Sie loses Material wie Laub, Rasen- oder Heckenschnitt in Papiersäcke oder Pappkartons zur Mitnahme oder in Körbe und Kunststoffwannen zur Entleerung.
- Die bereitgestellten Behälter dürfen sich nach oben hin nicht verengen und ein Volumen von 60 Liter nicht überschreiten.
- Küchenabfälle und Fertigkompost werden nicht mitgenommen.
- Verwenden sie keine Plastiksäcke, Springsäcke (Gartenabfallsäcke mit Spirale), Schubkarren oder Metallwannen für die Bereitstellung. Diese sind für die Arbeiter schwer zu handhaben und deshalb nicht geeignet. Sie werden generell nicht entleert.
Nach der Abholung erhalten Sie einen Gebührenbescheid über 90 Euro. Eine Barzahlung bei der Abholung ist nicht möglich.
Je nach Gewerbeart fallen in Betrieben unterschiedlichste Abfälle an – ob Holzreste, Kunststofffolien oder Papier. Jeder dieser Abfälle muss richtig entsorgt werden und auch Restmüll- und Biomülltonne sind für Gewerbebetriebe Pflicht.
Fragen und Antworten
Gewerbebetriebe sind nach der Gewerbeabfallverordnung verpflichtet, folgende Abfälle zu trennen und zur Verwertung zu geben:
- Papier, Pappe und Kartonagen (mit Ausnahme von Hygienepapier wie Papierhandtücher, Servietten und Papierauflagen - diese gehören in den Restmüll)
- Glas
- Kunststoffe
- Metalle
- biologisch abbaubare Abfälle (Biomüll und Gartenabfälle)
- Holz
- Textilien
Innerhalb dieser Fraktionen sollte ebenfalls getrennt werden, zum Beispiel nach Fensterglas und Behälterglas, nach verschiedenen Metallen, verschiedenem Altholz, Bioabfall und Gartenabfall, etc.
Außerdem muss Restmüll getrennt gesammelt und über Restmülltonnen oder -container des Landkreises entsorgt werden.
Die oben genannten, getrennt gesammelten Abfälle müssen verwertet werden. In kleinen Mengen können Sie diese wie Abfälle aus Privathaushalten entsorgen.
Größere Mengen lassen Sie am besten über einen Verwerterbetrieb entsorgen. Eine Auswahl an Unternehmen finden Sie in unserer Verwerterliste. Der Betrieb muss Ihnen eine Erklärung vorlegen, dass er die Abfälle übernimmt und was mit diesen geschieht.
Nach der Gewerbeabfallverordnung müssen Gewerbebetriebe die getrennte Sammlung von Abfällen dokumentieren, zum Beispiel indem sie Pläne, Skizzen oder ein Foto des Sammelplatzes anfertigen und die Wiegescheine und Rechnungen des Entsorgungsunternehmens sammeln.
Wenn die Abfälle von einem Entsorgungsunternehmen abgeholt werden, muss dieses Ihnen gegenüber eine Erklärung abgeben, wo die Abfälle verbleiben.
In erster Linie entlastet Sie die Dokumentation und bestätigt, dass Sie den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung nachkommen. Vorlegen müssen Sie die Dokumentation nicht. Auf Verlangen oder bei Kontrollen kann das Landratsamt sich diese aber vorzeigen lassen.
Wenn die getrennte Sammlung der oben genannten Abfälle technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, können Sie diese auch gemischt sammeln. Allerdings müssen die Abfälle dann in einer Vorbehandlungsanlage sortiert werden.
Technisch nicht möglich ist die getrennte Sammlung insbesondere dann, wenn für die Abfallbehälter nicht genug Platz ist (zum Beispiel im städtischen Bereich oder wegen baulicher Gegebenheiten).
Wirtschaftlich nicht zumutbar ist die getrennte Sammlung, wenn solch geringe Mengen anfallen, dass sich diese nicht lohnt. Geringe Mengen heißt: Es fallen ca. zehn Kilogramm des jeweiligen Abfalls pro Woche an. Die Kosten für die getrennte Sammlung und Entsorgung müssen im starken Missverhältnis zu den Kosten für die gemischte Sammlung, Vorbehandlung und Entsorgung stehen.
Sie müssen dokumentieren, warum eine getrennte Sammlung nicht möglich ist.
In dem Gemisch dürfen allerdings kein Glas und keine biologisch abbaubaren Abfälle (Biomüll und Gartenabfälle) enthalten sein. Medizinische Abfälle oder gefährliche Abfälle wie Asbest oder Glaswolle dürfen ebenfalls nicht enthalten sein.
In der Vorbehandlungsanlage werden die gemischten Abfälle in mehreren verschiedenen Schritten sortiert.
Der Betreiber der Vorbehandlungsanlage muss Ihnen gegenüber bestätigen, dass die Anlage die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung erfüllt.
Sie dürfen die oben genannten Abfälle nur dann gemischt sammeln und entsorgen, wenn eine spätere Sortierung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Das ist nur in bestimmten Ausnahmefällen relevant, zum Beispiel, wenn die Abfälle aufgrund ihrer Zusammensetzung nicht sortiert werden können oder die Kosten dafür unverhältnismäßig sind. Die Abfälle müssen dann über eine hochwertige energetische Verwertung entsorgt werden.
Im Übrigen ist eine unsortierte Entsorgung nur dann zulässig, wenn Sie nachweisen können, dass Sie 90 Prozent der in Ihrem Betrieb anfallenden Abfälle getrennt sammeln. Die restlichen zehn Prozent dürfen Sie dann gemischt über eine energetische Verwertung entsorgen. Allerdings muss dies ein zugelassener Sachverständiger jedes Jahr prüfen.
Für die betriebliche Praxis bedeutet das: Werthaltige Abfälle müssen getrennt gesammelt werden. Dafür wird zwar mehr Platz benötigt, allerdings wird sich die getrennte Sammlung auf Dauer als kostengünstiger erweisen, als die gemischte Entsorgung über die energetische Verwertung.
Bei Baumaßnahmen müssen die anfallenden Abfälle möglichst umfassend getrennt werden. Das gilt für folgende Abfälle:
- Glas (Abfallschlüssel 17 02 02)
- Kunststoff (17 02 03)
- Metalle (17 04 01 bis 17 04 07 und 17 04 11)
- Holz (17 02 01)
- Dämmmaterial (17 06 04)
- Bitumengemische (17 03 02)
- Baustoffe auf Gipsbasis (17 08 02)
- Beton (17 01 01)
- Ziegel (17 01 02)
- Fliesen und Keramik (17 01 03)
Die getrennte Sammlung muss dokumentiert werden, zum Beispiel über Pläne, Skizzen oder ein Foto der Abfallsammlung (siehe Frage „Wie wird die getrennte Sammlung dokumentiert?“).
Die Dokumentation ist nicht notwendig, wenn weniger als zehn Kubikmeter Abfälle bei der Baumaßnahme anfallen. Getrennt sammeln müssen Sie die Abfälle aber trotzdem.
In kleinen Mengen können getrennt gesammelte Baustellenabfälle zum Beispiel über den Wertstoffhof oder die Umladestation Breitenbrunn entsorgt werden. Mehr dazu finden Sie unter "Baustellenabfälle" auf dieser Seite.
Größere Mengen lassen Sie am besten über einen Verwerterbetrieb entsorgen. Eine Auswahl an Unternehmen finden Sie in unserer Verwerterliste. Die Entsorgung muss dokumentiert werden, zum Beispiel über Wiegescheine und Rechnungen des Entsorgungsunternehmens. Außerdem muss das Unternehmen Ihnen gegenüber eine Erklärung abgeben, wo die Abfälle verbleiben.
Gefährliche Abfälle aus Gewerbebetrieben müssen nach Maßgabe der Nachweisverordnung entsorgt werden. Der Entsorgungsvorgang muss also entsprechend dokumentiert werden (siehe auch Frage „Wie entsorgen Gewerbebetriebe asbesthaltige Abfälle oder Glaswolle?“). Für private Haushalte gilt dies nicht.
Mehr zum Nachweisverfahren finden Sie hier.
Wenn die getrennte Sammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, können Sie die oben genannten Abfälle gemischt erfassen. Sie müssen dies wiederum dokumentieren. In den meisten Fällen ist die getrennte Sammlung aber kostengünstiger.
Technisch nicht möglich ist die getrennte Sammlung zum Beispiel, wenn kein Platz für separate Abfallbehälter vorhanden ist. Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik können gemeinsam erfasst werden, wenn sie aus rückbautechnischen Gründen nicht getrennt werden können. Bei der technischen Unmöglichkeit können auch Gesundheits- und Arbeitsschutzgründe eine Rolle spielen.
Wirtschaftlich nicht möglich ist die getrennte Sammlung, wenn die Abfälle stark verschmutzt sind oder wenn so geringe Mengen Abfall anfallen, dass sich die getrennte Sammlung nicht lohnt.
Sie müssen dokumentieren, warum die Sortierung technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist.
Gemische, die vor allem aus Kunststoffen, Metall oder Holz bestehen, müssen vorbehandelt (sortiert) werden. Dabei dürfen kein Beton, Ziegel, Fliesen oder Keramik enthalten sein, wenn diese Stoffe die Vorbehandlung stören.
Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen oder Keramik müssen von einem Bauschuttbetrieb aufbereitet werden. Der Betreiber der Anlage muss Ihnen bestätigen, dass in der Anlage definierte Gesteinskörnungen hergestellt werden.
In beiden Gemischen dürfen kein Glas, Dämmmaterial, Bitumen oder Baustoffe auf Gipsbasis enthalten sein, wenn diese die Sortierung oder Verwertung stören.
Gefährliche Abfälle (Asbest, Glaswolle, etc.) dürfen generell nicht enthalten sein und müssen immer getrennt erfasst werden.
Bei Verstößen gegen die Vorgaben drohen Bußgelder. Verstöße sind beispielsweise, wenn Sie die Getrenntsammlung nicht beachten, Abfallgemische direkt über die energetische Verwertung entsorgen oder den Dokumentationspflichten nicht nachkommen.
Restmüll- und Biomülltonne sind auch für Gewerbebetriebe Pflicht. Es müssen mindestens eine Restmülltonne und mindestens eine Biomülltonne angemeldet werden - möglich ist dies über unser Online-Portal.
Wie groß das Restmüllgefäß sein muss, bemisst sich laut Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Unterallgäu daran, welche Art von Gewerbe ausgeübt wird:
- 3 Liter pro Beschäftigtem pro Woche gelten für öffentliche Verwaltungen, Geldinstitute, Verbände, Krankenkassen, Versicherungen, Einzel- und Großhandel, Tankstellen, freiberuflich Tätige, Kasernen, Industriebetriebe, Handwerksbetriebe, Praxen und ähnliche Einrichtungen.
- 8 Liter pro Beschäftigtem pro Woche gelten für Gaststätten, Restaurants, Sporthallen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und ähnliche Einrichtungen.
- 5 Liter je Bett pro Woche gelten für Hotels, Ferienwohnungen, Internate und ähnliche Einrichtungen.
Da die Restmülltonnen zweiwöchentlich geleert werden, ist immer vom doppelten Volumen auszugehen.
Für Biomüll gibt es keine bestimmten Größenvorgaben, es müssen nur ausreichend viele Biomülltonnen vorhanden sein. Von der Biomülltonne befreien lassen können sich Betriebe nur dann, wenn sie die anfallenden Bioabfälle kompostieren. Die entstandene Komposterde muss auf dem Grundstück wieder ausgebracht werden.
Gerne beraten wir Sie auch vor Ort über die erforderlichen Mülltonnen und die Abfallentsorgung.
In jedem Gewerbebetrieb fallen Restmüll und Biomüll an. Seien es Kehricht, Zigarettenkippen, Hygieneartikel, Papierhandtücher, Taschentücher, Büroartikel, Obstreste, Teebeutel und Kaffeefilter. Diese Abfälle müssen separat entsorgt werden. Sie dürfen nicht mit verwertbaren Abfällen wie Folien, Metallen oder Papier vermischt werden.
Auch den Abfall mitzunehmen und über die Mülltonnen oder den Kompost eines anderen Grundstücks zu entsorgen, ist nicht erlaubt.
Die Gewerbeabfallverordnung verpflichtet Betriebe zur Vorhaltung von Restmüll- und Biomülltonnen.
Verkaufsverpackungen können Sie über die Gelbe Tonne entsorgen. Für Betriebe gibt es 240 Liter-Tonnen oder 1,1 Kubikmeter-Container. Sie können Verkaufsverpackungen auch lose an den Wertstoffhöfen in Babenhausen, Bad Wörishofen, Breitenbrunn, Legau, Markt Wald, Mindelheim und Ottobeuren abgeben.
Bitte beachten Sie auch den Punkt „Wohin mit Transportverpackungen?“.
Großes Verpackungsstyropor wird an allen Wertstoffhöfen angenommen. Kleines Verpackungsstyropor kann in der Gelben Tonne entsorgt werden.
Dämmstyropor wird am Wertstoffhof nicht angenommen. Kleine Mengen können über den Restmüll, größere Mengen müssen über die Umladestation Breitenbrunn oder über Verwerterfirmen entsorgt werden.
Papier, Pappe und Kartonagen können Sie über die kostenlose kommunale Altpapiertonne, über alle Wertstoffhöfe oder über die Sammlungen der Vereine entsorgen.
Transportverpackungen erleichtern den Transport von Waren, schützen diese vor Schäden oder werden aus Sicherheitsgründen zum Transport verwendet. Das sind zum Beispiel Schrumpffolien, Umreifungsbänder, Kartonagen, Big-Bags, Holzpaletten oder Styroporchips.
Gemäß Verpackungsgesetz sind Hersteller oder Vertreiber dazu verpflichtet, Transportverpackungen nach dem Gebrauch zurückzunehmen und anschließend erneut zu verwenden oder zu verwerten. Sie können diese Verpackungen daher direkt beim Hersteller oder Händler zurückgeben.
Alternativ können Sie Transportverpackungen auch bei einigen regionalen Entsorgungsunternehmen abgeben:
- Dorr GmbH & Co. KG, Memmingen, Telefon (08331) 8389-0
- Kettenbrech + Gurdulic Süd GmbH, Türkheim, Telefon (08245) 96655 (nur saubere PE-Stretchfolie)
- Reiner Wertstoff Recycling GmbH, Tussenhausen, Telefon (08268) 908000
- Hubert Schmid Recycling und Umweltschutz GmbH, Marktoberdorf, Telefon (08342) 961071
- WRZ Hörger GmbH & Co. KG, Stetten, Telefon (08261) 732767
Transportverpackungen dürfen nicht über die Gelbe Tonne entsorgt werden!
Mehr dazu finden Sie in diesem Faltblatt.
Asbesthaltige Abfälle und Glaswolle zählen zu den gefährlichen Abfällen. Sie müssen dem Landkreis Unterallgäu überlassen werden und sind nachweispflichtig.
Betriebe können diese Abfälle nicht an der Umladestation Breitenbrunn anliefern, sondern müssen diese über Unternehmen entsorgen, die über einen so genannten Entsorgungsnachweis für den Landkreis Unterallgäu verfügen. Mehr Informationen erhalten Sie bei der Abfallwirtschaftsberatung.
Schadstoffe wie zum Beispiel Chemikalien können über das Schadstoffmobil entsorgt werden. Gewerbe zahlen für die Entsorgung je Kilo 2,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Hierfür erhalten Sie eine Rechnung vom Landratsamt. Maximal werden beim Schadstoffmobil 50 Kilogramm je Anlieferung angenommen.
Fallen bei Ihnen jährlich mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle an, benötigen Sie für die Entsorgung eine Abfallerzeugernummer.
Glascontainer gibt es in fast jeder Gemeinde im Landkreis Unterallgäu. Damit aus altem Glas wieder neues werden kann, dürfen nur bestimmte Gläser in die weißen, grünen und braunen Container.
Fragen und Antworten
In die Glascontainer gehören nur leere und löffelreine Verkaufsverpackungen aus Glas, zum Beispiel
- Einwegflaschen (z. B. von Arzneimitteln, Essig, Ketchup, Schnaps, Sekt, Speiseöl, Wein)
- Konserven- und Lebensmittelgläser (z. B. von Babynahrung, Gewürzen, Gurken, Marmelade, Senf)
- Kosmetikgläser (z. B. von Creme, Deo, Parfüm)
- Blumenvasen, Ceranglas, Einweckgläser, Glasgeschirr, Glaskeramik, Glühbirnen, hitzebeständiges Glas, Jenaer Glas, Kochgeschirr, Spiegel, Trinkgläser (gehören in die Restmülltonne)
- Energiesparlampen, Flachglas, Glasscheiben, LED-Lampen, Leuchtstoffröhren, Porzellan, Steingut, Steinkrüge, Tontöpfe (gehören zum Wertstoffhof)
- Mehrweggläser (zurück zum Handel)
Glascontainer gibt es für Weißglas, Grünglas und Braunglas:
- Ins Weißglas gehört nur transparentes Verpackungsglas.
- In den grünen Glascontainer gehören grünes und blaues Verpackungsglas sowie milchige und andersfarbige Glasverpackungen. Grün verträgt den größten Anteil an Fremdfarben beim Recycling.
- Braunes Verpackungsglas gehört in den braunen Glascontainer.
Deckel und Verschlüsse aus Metall und Kunststoff gehören in die Gelbe Tonne. Sie sollten also vor dem Einwurf in den Glascontainer entfernt werden. Korken aus Naturkork werden am Wertstoffhof gesammelt.
Die Glascontainer werden per Kran in ein spezielles Sammelfahrzeug entleert, welches verschiedene Kammern auf der Ladefläche zur farbgetrennten Erfassung besitzt. Das Glas wird anschließend zur Verwertung transportiert. Deckel und falsch entsorgte Abfälle wie Porzellan werden vorher aussortiert. Die Etiketten werden abgelöst. Danach wird das Glas eingeschmolzen und zu neuen Gläsern gegossen. Neues Glas besteht zu ungefähr 60 Prozent aus Altglas - grünes Glas sogar aus bis zu 90 Prozent alten Scherben.
Alle Standorte der Glascontainer im Landkreis Unterallgäu finden Sie hier.
Glas darf nur zu bestimmten Zeiten eingeworfen werden, um Lärm für die Anwohner zu vermeiden. Erlaubt ist der Einwurf an Werktagen (von Montag bis Samstag) von 7 bis 12 Uhr und von 14 bis 19 Uhr. In der Kurstadt Bad Wörishofen sind die Zeiten von 7 bis 13 Uhr und 15 bis 19 Uhr. Es ist nicht erlaubt, Glas außerhalb dieser Zeiten einzuwerfen. Bitte halten Sie sich an die Einwurfzeiten.
Bitte stellen Sie auch keine Gläser und keinen Müll neben die Container.
In fast jeder Gemeinde und vielen Ortsteilen gibt es Glascontainer. Wegen der Lärmbelästigung, die durch die Einwürfe außerhalb der Zeiten entsteht, sind Glascontainer leider nicht beliebt. Deshalb werden zusammen mit den Gemeinden vor Ort geeignete Standorte ausgewählt, die für alle Beteiligten passend sind.
Auch in Ihrer Nähe gibt es Glascontainer - alle Standorte finden Sie hier.
Sie fragen sich, wie Sie nach einem Umbau Glas- oder Steinwolle entsorgen sollen? Hier erfahren Sie, wie künstliche Mineralfasern richtig entsorgt werden.
Zögern Sie nicht, uns bei weiteren Fragen anzurufen.
Fragen und Antworten
Glas- und Steinwolle werden an der Umladestation Breitenbrunn gegen eine Gebühr von 430 Euro pro Tonne angenommen. Das Material muss in Big-Bags für Mineralwolle verpackt sein.
Gewerbliche Anlieferungen werden in Breitenbrunn nicht angenommen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die Abfallwirtschaftsberatung.
Die Glas- oder Steinwolle muss in Big-Bags für Mineralwolle verpackt angeliefert werden.
Big-Bags für Mineralwolle erhalten Sie in der Größe 0,90 x 0,90 x 1,10 Meter für 15 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an der Umladestation Breitenbrunn, an den Wertstoffhöfen Heimertingen, Ottobeuren und Türkheim sowie im Landratsamt in Mindelheim.
In Arztpraxen und Krankenhäusern, aber auch in privaten Haushalten fallen medizinische Abfälle an. Diese sind unterschiedlich gefährlich und müssen deshalb auf verschiedenen Wegen entsorgt werden. Am wichtigsten ist es, dass durch die Entsorgung Menschen und Umwelt nicht gefährdet werden. Ein Faltblatt zur richtigen Entsorgung von medizinischen Abfällen finden Sie hier. Informationen zur Entsorgung von Corona-Abfällen oder Schnelltests finden Sie auf dieser Seite.
Unter Restmüll versteht man den Abfall, der nicht verwertet werden kann und über die Restmülltonne entsorgt werden muss. Wertstoffe wie Glas, Papier, Aluminium oder Kunststoffverpackungen dürfen nicht in die Restmülltonne ebenso wenig wie Bio- und Gartenabfälle. Dies gilt auch für Abfälle wie Batterien oder Elektrogeräte.
An-, um- oder abmelden können Sie als Eigentümer die Restmülltonne über unser Online-Portal.
Fragen und Antworten
Eine Restmülltonne können Sie direkt in unserem Online-Portal bestellen, um- oder abmelden.
Wenden Sie sich als Mieter bitte an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung.
Die Tonne wird innerhalb von 14 Tagen ab dem von Ihnen gewählten Wunschdatum geliefert. Bei Abmeldungen oder Tauschaufträgen wird die Tonne innerhalb von 14 Tagen ab dem von Ihnen gewählten Datum bei Ihnen zuhause abgeholt. Sie erhalten keine vorherige Benachrichtigung - bitte stellen Sie die Tonnen gut sichtbar auf dem Grundstück bereit und geben Sie eine Telefonnummer für die Abholung an. Die Mülltonne wird auch teilweise gefüllt mitgenommen.
- 60-Liter-Restmülltonne: 115,20 Euro im Jahr
- 80-Liter-Restmülltonne: 153,60 Euro im Jahr
- 120-Liter-Restmülltonne: 230,40 Euro im Jahr
- 240-Liter-Restmülltonne: 460,80 Euro im Jahr
- Container für 1,1 Kubikmeter Restmüll: 2.112 Euro bei 14-täglicher Leerung, bei wöchentlicher Leerung (auf Wunsch) 4.224 Euro im Jahr
- In der Kurstadt Bad Wörishofen werden zusätzlich 1,80 Euro pro Restmülltonne im Monat erhoben. Diese Kosten decken den Vollservice ab, also das Herausziehen der Mülltonnen durch die Mitarbeiter der Müllabfuhr.
- Pro Person benötigen Sie mindestens zehn Liter an Mülltonnenvolumen - das bedeutet, dass eine 60-Liter-Tonne für sechs Personen reicht.
Viele Menschen sortieren ihren Müll so gut, dass für die Restmülltonne nicht mehr viel Abfall übrigbleibt. Auch Single- oder Zwei-Personen-Haushalte haben nicht viel Abfall. Eine 60 Liter-Restmülltonne ist deshalb manchmal zu groß und ein kleineres Gefäß gewünscht.
Eine 40 Liter-Mülltonne ist im Unterallgäu nicht erhältlich, da diese finanziell betrachtet nicht günstiger ist, als eine 60 Liter-Mülltonne.
In den Müllgebühren ist nicht nur die Entsorgung des Restmülls enthalten, sondern zum Beispiel die Sperrmüllentsorgung, der Betrieb der Wertstoffhöfe oder die Gartenabfallverwertung. Deshalb würde eine 40 Liter-Tonne gleich viel kosten wie eine 60 Liter-Tonne.
Mit den Abfallentsorgungsgebühren werden die 14-tägliche Restmüllsammlung, die Miete der Gefäße, die thermische Restmüllbehandlung, die Sperrmüllabfuhr und -behandlung, die Weißmöbelabfuhr, die Schadstoffabfuhr sowie der Betrieb der Wertstoffhöfe und Kompostanlagen finanziert.
Im Unterallgäu gibt es keinen Zuschuss oder vergleichbare Vergünstigungen, wenn Sie Ihr Kind mit Stoffwindeln wickeln. Ebenso gibt es keinen Windelbonus bei der Geburt eines Kindes.
Das hat mehrere Gründe. Zum einen erhebt der Landkreis Unterallgäu bei der Abfallentsorgung reine Leistungsgebühren - das bedeutet, dass nur das Volumen an Restmüll bezahlt werden muss, welches genutzt wird. Wenn Sie mit Stoffwindeln wickeln, produzieren Sie weniger Abfälle und sparen sich dadurch den Wechsel zu einer größeren Restmülltonne. Die Müllgebühren bleiben also unverändert. Zum anderen erhebt der Landkreis Unterallgäu - im Gegensatz zu anderen Landkreisen/Städten - keine Grundgebühren nach gemeldeten Personen oder vorhandenen Wohneinheiten. Wenn Sie also Familienzuwachs bekommen haben, bleibt Ihre Müllgebühr erst einmal unverändert - es sei denn, Sie benötigen eine größere Restmülltonne wegen der Windeln. In diesem Fall entsorgen Sie mehr Abfälle und müssen auch deren Entsorgung finanzieren.
Bei einer ärztlich bestätigten Inkontinenz stellt Ihnen der Landkreis Unterallgäu eine kostenlose 60-Liter-Tonne zur Verfügung. Hierfür füllen Sie bitte diesen Antrag (alternativ: zum Online-Verfahren) aus und senden ihn uns zusammen mit dem ärztlichen Attest per E-Mail unter abfallgebuehren(at)lra.unterallgaeu.de zu. Alternativ können Sie den Antrag auch per Post oder Fax senden.
Die Restmülltonne wird von unserem beauftragten Unternehmer innerhalb von 14 Tagen geliefert.
Eine beispielhafte Aufstellung, was in den Restmüll gehört, finden Sie auf diesem Plakat.
Bitte achten Sie beim Befüllen der Restmülltonne darauf, dass die Mülltonne nicht überfüllt ist (der Deckel muss geschlossen sein) und dass der Inhalt nicht eingestampft wird, weil sich die Mülltonne ansonsten nicht oder nicht vollständig entleeren lässt. Außerdem dürfen keine Wertstoffe und keine Schadstoffe in der Mülltonne entsorgt werden.Heiße Abfälle wie Asche oder Kohle vorher unbedingt in einem feuerfesten Gefäß erkalten lassen.
Sollte Ihre Restmülltonne einmal nicht ausreichen, weil vorübergehend sehr viel Abfall angefallen ist, können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung und im Landratsamt zugelassene Restmüllsäcke kaufen. Diese kosten fünf Euro pro Sack und haben ein Fassungsvermögen von 60 Litern.
Legen Sie den verschnürten Müllsack bei der nächsten Müllabfuhr auf Ihre Mülltonne. Sollten Sie mehrere Säcke haben, stellen Sie die weiteren Säcke bitte neben die Mülltonne. Die Gebührensäcke tragen das Logo des Landkreises. Andere Säcke werden nicht mitgenommen.
An welchem Tag Ihre Restmülltonne geleert wird, finden Sie in unserem Abfuhrkalender oder in unserer Unterallgäu-App. Auch die Termine für die Biomülltonne, die Gelbe Tonne, die Altpapiertonne und das Schadstoffmobil finden Sie dort.
Hinweis: Die Restmülltonnen werden ab 6 Uhr geleert. Bitte stellen Sie sie rechtzeitig bereit.
Bei Problemen mit der Leerung wenden Sie sich an die Abfallberatung unter Telefon (08261) 995-367 und -467.
Schadstoffe gibt es in jedem Haushalt! Egal ob alte Batterien, Chemikalien, Lacke oder Pflanzenschutzmittel, all diese Stoffe haben im Restmüll nichts zu suchen. Im Folgenden erfahren Sie alles rund um die Entsorgung von Schadstoffen. Sollten Sie dennoch unsicher sein und Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises.
Fragen und Antworten
Unter „Schadstoff“ versteht man Stoffe oder Stoffgemische, die schädlich für Menschen, Tiere, Pflanzen oder andere Organismen sowie das ganze Ökosystem sein können und die durch Kontakt oder Aufnahme Schädigungen hervorrufen können.
Zu den Schadstoffen zählen alle Stoffe mit Gefahrstoffzeichen (zum Beispiel "entzündlich", "umweltschädlich" oder "giftig") - zum Beispiel Säuren, Laugen, Chemikalien (auch Fotochemikalien, Fixierbäder), Reinigungs- und Desinfektionsmittel, teilweise entleerte Spraydosen, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Thermometer,quecksilberhaltige Abfälle, PCB-haltige Kondensatoren, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel, Farb- und Lackreste, Autobatterien, Gerätebatterien oder Medikamente.
Viermal im Jahr kommt das Schadstoffmobil in die Gemeinden im Landkreis. Dort haben Sie die Möglichkeit, die oben genannten Schadstoffe kostenlos abzugeben. Die genauen Termine können Sie der Unterallgäuer Umweltzeitung, dem Abfuhrkalender oder der Unterallgäu-App entnehmen.
- Batterien
- Energiesparlampen
- Leuchtstoffröhren
können Sie beim Wertstoffhof abgeben.
- Wandfarbe
- eingetrocknete Farben und Lacke
- Medikamente
können Sie über die Restmülltonne entsorgen. Achten Sie dabei darauf, dass keine Kinder oder Tiere an die Medikamente gelangen.
Leere Spraydosen gehören in die Gelbe Tonne.
Schütten Sie Medikamente und Schadstoffe niemals in die Toilette oder ins Waschbecken! Diese gelangen so ins Abwasser und schädigen Gewässer, Tiere und Natur nachhaltig.
Bitte schütten Sie generell nichts zusammen. Dabei könnte es sonst zu chemischen Reaktionen kommen. Wichtig ist auch, dass Sie außerhalb der Sammelzeiten keine Schadstoffe am Sammelplatz des Schadstoffmobils abstellen. Übergeben Sie die Problemabfälle beim Schadstoffmobil bitte direkt dem Fachpersonal.
Die Abgabe von Schadstoffen ist für private Haushalte bis zu 25 Kilogramm gebührenfrei. Mehr als 25 Kilogramm kosten pro Kilogramm 2,50 Euro.
Für Betriebe kostet die Abgabe pro Kilogramm 2,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Wichtig: Es werden pro Anlieferung maximal 50 Kilogramm an Schadstoffen angenommen - unabhängig davon, ob es sich um eine private oder gewerbliche Anlieferung handelt. Medikamente aus Apotheken können aber ohne Mengenbegrenzung angeliefert werden.
Nicht am Schadstoffmobil angenommen werden diese Abfälle:
Abfallart | Entsorgung über |
Altöl | Verkaufsstelle |
Altreifen | Händler Wertstoffhof (ohne Felge, bis 60 cm Durchmesser, gegen Gebühr) |
Beschädigte Lithiumbatterien | Achtung, entzündlich! Mit Sand bedecken und Kontakt mit der Abfallwirtschaftsberatung aufnehmen. |
Farben und Lacke (eingetrocknet) | Restmüll |
Feuerwerkskörper, Munition, Sprengkörper | Bitte Kontakt mit der Abfallwirtschaftsberatung aufnehmen. |
Gerätebatterien, Autobatterien | Verkaufsstelle oder Wertstoffhof |
Glühbirnen, Halogenlampen | Restmüll |
Leere Sprühdosen | Gelbe Tonne |
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LEDs | Wertstoffhof |
PU-Schaumdosen | Verkaufsstelle oder Wertstoffhof (nur Sammelsysteme PDR und Interseroh) |
Speiseöle und -fette | Wertstoffhof (fest: in Blechdosen, flüssig: zum Ausleeren) |
Wandfarbe, Dispersionsfarbe | Restmüll (flüssige Farbe vorher eintrocknen lassen oder mit Sägemehl oder Gips eindicken) |
Zerbrochene Energiesparlampen | Wertstoffhof (in einem verschlossenen Behältnis) |
Falls eine Energiesparlampe zu Bruch geht, sollten Sie Folgendes beachten:
- Energiesparlampen enthalten eine geringe Menge an Quecksilber. Beim Bruch besteht keine akute Gesundheitsgefahr, es wird jedoch empfohlen, für einige Minuten kräftig zu lüften.
- Benutzen Sie bitte keinen Staubsauger, um die Lampenreste zu entsorgen, denn mit dem Staubsauger können die Quecksilbertröpfchen noch feiner verteilt werden und in die Atemluft gelangen.
- Die Lampenreste sollten Sie sorgfältig mit einer steifen Pappe auf einem Stück Papier zusammenkehren oder mit Klebeband aufnehmen, dann die Stelle, an der die Lampe zerbrach, mit einem kleinen nassen Lappen reinigen. Die Lampenreste, Pappe, Klebeband und Lappen in ein Schraubglas stecken, dieses verschließen und beim Wertstoffhof abliefern.
Tipp: Gegen Bruch und Quecksilber kann man sich schützen, indem man Energiesparlampen kauft, die mit einer zweiten bruchsicheren Hülle geschützt sind.
Der Kühlschrank ist eine Energieschleuder, das Sofa ist total abgesessen - neue Geräte und Sitzmöbel müssen her. Wohin aber mit den ausgemusterten Teilen? Im Folgenden haben wir für Sie zusammengefasst, wie Sie Sperrmüll und Weißmöbel entsorgen können. Weitere Informationen finden Sie in diesem Faltblatt. Oder rufen Sie einfach die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises an.
Fragen und Antworten
Sperrmüll ist sperriger Abfall, der mit dem Gebäude nicht fest verbunden war und nicht in die Mülltonne passt (Möbel, Einrichtungsgegenstände).
Zum Sperrmüll gehören zum Beispiel Bettdecken, Bettgestelle, Bilderrahmen, Bürostühle, Duschkabinen aus Kunststoff, Eckbänke, Fußbodenbeläge, großes Spielzeug, Hocker, Kissen, Koffer, Kratzbäume, Lattenroste aus Holz, Lampenschirme, Matratzen, Planschbecken, Polstersessel, Regale, Ski, Skischuhe, Schränke, Schreibtische, Sitzbänke, Sofas, Spiegel, Snowboards, Stühle, Surfbretter, Teppiche, Tische, Vorhänge oder Vorhangstangen.
Nicht zum Sperrmüll gehören Altkleider, Altreifen, Autoteile, Bauschutt, Baustellenabfälle, Elektrogeräte (außer Weißmöbel), Fenster, Hausmüll, Metalle, Öltanks, Problemmüll, Rollläden, Tapeten, Türen oder Silofolien. Metalle können kostenlos an allen Wertstoffhöfen (außer in Pfaffenhausen) abgegeben werden.
Zu den so genannten Weißmöbeln gehören Kühlschränke, Gefriertruhen, Wäschetrockner, Waschmaschinen, Wäscheschleudern, Geschirrspülmaschinen, Elektroherde, Dunstabzüge, Bügelmaschinen oder Solarien.
- Sie können einmal im Jahr bis zu drei Kubikmeter Sperrmüll und drei Weißmöbel kostenlos zuhause abholen lassen.
- Die Sperrmüllabholung können Sie als Eigentümer oder Bevollmächtigter über unser Online-Portal bestellen.
- Sie können Ihren Sperrmüll auch selbst an der Umladestation Breitenbrunn anliefern. Dafür können Sie als Eigentümer oder Bevollmächtigter über das Online-Portal einen Sperrmüll-Schein erstellen. Damit sind insgesamt 300 Kilogramm kostenfrei. Sie können die Menge auch aufteilen und jeweils 100 Kilogramm bringen. Somit sind bis zu drei Anlieferungen mit je 100 Kilo möglich. Darüber hinaus werden Gebühren von 175 Euro pro Tonne berechnet.
- Sperrmüll kann auch ohne Sperrmüllschein zur Umladestation Breitenbrunn gebracht werden. Die Abgabe kostet bis zu 100 Kilogramm zwölf Euro. Mehr als 100 Kilogramm kosten 175 Euro pro Tonne.
- Loggen Sie sich als Eigentümer oder Bevollmächtigter in unserem Online-Portal mit Ihren Zugangsdaten ein. Sie können direkt im Portal eingeben, welche Gegenstände Sie abholen lassen möchten und die Bestellung abschicken. Sie erhalten eine Bestellbestätigung per E-Mail.
- Innerhalb von sechs Wochen erhalten Sie per E-Mail einen Abholtermin.
- Stellen Sie den Sperrmüll am Tag der Abholung bis spätestens 7 Uhr auf dem Grundstück an der Straße bereit, beispielsweise an der Hofeinfahrt.
- Stellen Sie Polstermöbel, Holzmöbel und Weißmöbel jeweils separat bereit, da sie von unterschiedlichen Fahrzeugen abgeholt werden.
- Der Sperrmüll wird nicht aus Gebäuden, Garagen oder Hausfluren abgeholt. Privatgrundstücke werden nicht befahren.
- Wenn Sie mehr als drei Kubikmeter Sperrmüll haben, muss eine verantwortliche Person vor Ort sein, um die abgeholte Menge zu bestätigen. Sie erhalten im Folgemonat eine Rechnung vom Landratsamt. Jeder weitere Kubikmeter kostet 25 Euro. Eine Barzahlung bei der Abholung ist nicht möglich. Maximal werden fünf Kubikmeter mitgenommen.
Stellen Sie sich einen Würfel mit einer Kantenlänge von einem Meter vor: das ist ein Kubikmeter.
Bei der Sperrmüllabholung sind drei Kubikmeter kostenlos. Das bedeutet, dass Ihr Sperrmüll drei Meter lang, einen Meter breit und einen Meter hoch sein darf.
Wenn Sie keinen Sperrmüllschein haben, können Sie den Sperrmüll gegen Gebühr abholen lassen. Die Abholung kostet für den ersten Kubikmeter 75 Euro, für jeden weiteren Kubikmeter 25 Euro. Sie können die Abholung in unserem Online-Portal bestellen.
Bei der Abholung muss eine verantwortliche Person anwesend sein, die die abgeholte Menge bestätigt. Sie erhalten im Folgemonat eine Rechnung vom Landratsamt. Eine Barzahlung bei der Abholung ist nicht möglich.
Sie können mit dem Sperrmüllschein bis zu 300 Kilogramm Sperrmüll kostenlos bei der Umladestation in Breitenbrunn anliefern. Wenn Sie mehr als 300 Kilogramm anliefern oder keinen Sperrmüllschein haben, kostet die Anlieferung 175 Euro pro Tonne. Sie können die Anlieferung in Breitenbrunn aufteilen und jeweils 100 Kilogramm anliefern. Somit sind bis zu drei Anlieferungen mit je 100 Kilo möglich. Darüber hinaus werden ebenfalls Gebühren von 175 Euro pro Tonne berechnet.
Holzmöbel können Sie bei den Wertstoffhöfen mit Altholzcontainer und bei der Umladestation in Breitenbrunn bis drei Kubikmeter kostenlos und ohne Karte abgeben.
Kühlgeräte (Kühlschränke, Gefriertruhen etc.) können Sie kostenlos ohne Karte bei diesen Wertstoffhöfen abgeben.
Sonstige Weißmöbel (Elektroherde, Waschmaschinen, Trockner etc.) können Sie kostenlos ohne Sperrmüllschein bei den Wertstoffhöfen mit Altmetallcontainer abgeben. Wenn Sie ein Solarium entsorgen möchten, bauen Sie bitte zuvor die Röhren aus - diese können separat am Wertstoffhof abgegeben werden.
Kleine Mengen Sperrmüll können Sie an den Wertstoffhöfen in Bad Wörishofen, Mindelheim und Ottobeuren abgeben. Bis zu einer Menge von 100 Liter werden sechs Euro, bis zu einer Menge von 300 Liter werden zwölf Euro berechnet. Die Abfälle dürfen maximal 1,50 Meter lang sein. Eine kostenlose Abgabe mit dem Sperrmüll-Schein ist nicht möglich.
Abgegeben werden können zum Beispiel Koffer, Taschen, Rucksäcke, Körbe, Kissen, Decken, Polster und Polsterstühle, Teppiche und Laminat.
Es werden nicht mehr als 300 Liter Sperrmüll je Anlieferung angenommen. Größere Mengen müssen Sie zur Umladestation Breitenbrunn bringen.
Wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung. Diese können Ihnen einen Zugang für unser Online-Portal einrichten. So können Sie die Abholung selbst online beantragen oder den Sperrmüll-Schein für die Anlieferung an der Umladestation Breitenbrunn generieren.
Sie können auch ohne den Online-Zugang Sperrmüll entsorgen: Holzmöbel können Sie kostenlos bei den Wertstoffhöfen mit Altholzcontainer anliefern.
Polstermöbel und Hausrat können Sie bei der Umladestation Breitenbrunn anliefern: Pro Tonne werden 175 Euro berechnet (= 17,50 Euro je 100 Kilogramm).
Bei einem Vereinsfest fällt ganz schnell jede Menge Abfall an. Wie Sie die Abfälle richtig entsorgen, hat die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises in einem eigenen Flyer für Sie zusammengefasst. Viele Informationen finden Sie auch auf dieser Seite.
Sonstige Informationen zu Vereinsfesten finden Sie hier.
Fragen und Antworten
Wir stellen Ihnen 240-Liter-Restmülltonnen und 120-Liter-Biomülltonnen zur Verfügung. Diese haben jeweils einen roten Deckel.
Die Lieferung und Abholung der Tonnen ist für Vereine kostenlos. Die einmalige Leerung kostet:
- 38,40 Euro für zwei 240 Liter-Restmülltonnen
- 12,40 Euro für zwei 120 Liter-Biomülltonnen
Restmülltonnen und Biomülltonnen können Sie mit diesem Formular bestellen. Bitte bestellen Sie die Tonnen mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung, damit wir sie rechtzeitig liefern können. Senden Sie uns das Formular per E-Mail unter abfallgebuehren(at)lra.unterallgaeu.de oder laden Sie es im Online-Portal hoch.
Nach der Veranstaltung lassen Sie die Tonnen einmal leeren. Die Leerungstermine finden Sie im Abfuhrkalender.
Anschließend holen wir die Tonnen wieder ab. Bitte geben Sie das Abholdatum gleich auf dem Bestellformular an.
In die Gelbe Tonne gehören Verpackungen aus Kunststoff, Aluminium und Weißblech sowie Tetra Paks und Verbundverpackungen. Die Leerungstermine für jede Gemeinde finden Sie in unserem Abfuhrkalender.
Fragen und Antworten
Die Gelbe Tonne gibt es als 240-Liter-Gefäß und als 1,1-Kubikmeter-Container.
Das 240-Liter-Gefäß ist für die Entsorgung von Verpackungen von fünf Personen ausgelegt. Sofern mehr als fünf Personen auf einem Grundstück gemeldet sind, kann eine zweite Gelbe Tonne bei der Firma Hörger bestellt werden.
In Mehrparteienhäusern müssen die Gelben Tonnen von mehreren Wohneinheiten gemeinsam genutzt werden, da nicht jede Wohneinheit eine eigene Tonne erhält. Für Wohnanlagen mit mehr als 19 Personen oder für Gewerbebetriebe können 1,1-Kubikmeter-Container bestellt werden.
In die Gelbe Tonne gehören ausschließlich Leichtverpackungen. Das sind zum Beispiel
Verpackungen aus Kunststoff
- Flaschen und Hohlkörper: z. B. von Spül-, Waschmittel, Körperpflegemittel
Achtung: Einweg-Kunststoffflaschen mit einem Rückgabelogo (zum Beispiel Wasser- oder auch Milchflaschen) gehören in den Leergutautomaten für Getränke an den Verkaufsstellen. - Becher: z. B. von Milchprodukten, Margarine
- Mischkunststoffe: z. B. Nudel- oder Chipstüten, Durchdrückverpackungen (Blister)
- Folien: z. B. Tragetaschen, Beutel
- Tuben
- Styroporchips
- kleinteiliges Styropor
Verpackungen aus Metall
- Getränke- und Konservendosen
- Aluminiumschalen, -deckel, -folie
- Spraydosen (leer)
- Tuben
Verpackungen aus Verbundstoff
- Getränkekartons
- Kaffee- und Cappuccinotüten
- Kaffeekapseln
Die Verpackungen müssen nicht gespült werden. Es reicht aus, wenn diese restentleert und „löffelrein“ sind; das gilt zum Beispiel für Joghurtbecher.
Eine beispielhafte Aufstellung, was in die Gelbe Tonne gehört, haben wir für Sie auch auf diesem Plakat zusammengestellt.
Geleert wird die Gelbe Tonne alle vier Wochen. Die genauen Termine finden Sie in der Umweltzeitung, im Abfuhrkalender oder in der Unterallgäu-App.
Bei Problemen mit der Leerung wenden Sie sich an die Abfallberatung unter Telefon (08261) 995-367 und -467.
Die Gelbe Tonne ist für Sie kostenlos.
Die Kosten für die Leerung der Tonnen sowie für das Sortieren und Verwerten der erfassten Verkaufsverpackungen haben Sie bereits mit dem Kauf des jeweiligen Artikels bezahlt. Die Gelben Tonnen werden kostenfrei von der Firma WRZ Hörger GmbH & Co.KG zur Verfügung gestellt und bleiben in deren Eigentum.
Gewerbetreibende, bei denen regelmäßig mehr Verkaufsverpackungen anfallen, können sich zur Abstimmung des tatsächlich benötigten Volumens ebenfalls an die Firma WRZ Hörger GmbH & Co.KG wenden.
Achtung: Gewerbebetriebe, bei denen regelmäßig nur Transport- oder Umverpackungen, aber keine Verkaufsverpackungen anfallen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Gelbe Tonne. Ein Faltblatt mit Informationen zur Entsorgung von Verpackungen aus Betrieben finden Sie hier.
Wenn Sie keine Gelbe Tonne wollen, können Sie diese bei der Firma WRZ Hörger GmbH & Co.KG per E-Mail an gelbe-tonne(at)wrz-hoerger.de abmelden. Das Gefäß wird dann innerhalb von 14 Tagen von der Firma Hörger abgeholt. Bitte stellen Sie die Tonne ab dem Abmeldezeitpunkt gut sichtbar auf Ihrem Grundstück bereit. Ein Formular für die Abmeldung per Post finden Sie hier.
Wenn Sie die Gelbe Tonne nicht nutzen, können Sie Ihre Verpackungen bei folgenden Wertstoffhöfen abgeben:
- Babenhausen
- Bad Wörishofen
- Breitenbrunn
- Legau
- Markt Wald
- Mindelheim
- Ottobeuren
Gelbe Säcke werden nicht mehr zur Verfügung gestellt. Die Verpackungen können Sie lose oder in selbst gekauften transparenten Säcken anliefern.
Gelbe Säcke werden nicht mehr zur Verfügung gestellt.
Nein, für die Gelbe Tonne gibt es keinen Vollservice. Die Gelbe Tonne liegt in der organisatorischen Verantwortung der dualen Systeme, die den Vollservice nicht anbieten.
Bitte stellen Sie die Gelbe Tonne am Leerungstag bis spätestens 6 Uhr morgens an den Straßenrand.
- Altholz: Richtige Entsorgung (Flyer)
- Altpapiertonne - das gehört hinein (Plakat)
- Asbesthaltige Materialien: Richtige Entsorgung (Flyer)
- Baustellenabfälle: Richtige Entsorgung (Flyer)
- Bauschutt-Abgabe am Wertstoffhof (Flyer)
- Bauschutt-Abgabe an der Deponie (Flyer)
- Biomüll: Richtige Entsorgung (Flyer)
- Biotonne - das gehört hinein (Plakat)
- Brandabfälle: Richtige Entsorgung (Flyer)
- Elektro-Altgeräte: Richtige Entsorgung (Flyer)
- Gelbe Tonne (Flyer)
- Gelbe Tonne - das gehört hinein (Plakat)
- Grüngutabfuhr: Anmeldeformular
- Medizinische Abfälle: Richtige Entsorgung (Flyer)
- Preisblatt - Die aktuellen Abfallgebühren im Überblick
- Restmüll: Richtige Entsorgung (Flyer)
- Restmülltonne - das gehört hinein (Plakat)
- Schadstoffe: Richtige Entsorgung (Flyer)
- Sperrmüll/Weißmöbel: Richtige Entsorgung (Flyer)
- Suche-Biete-Börse an den Wertstoffhöfen (Flyer)
- Verpackungen: Informationen für Betriebe (Flyer)
- Verwerterliste mit Entsorgungsfirmen
- Wertstoffhof: Wertstoffe richtig entsorgen (Flyer)