Alles über Baugenehmigungsverfahren
Wer zum ersten Mal baut, steht zunächst einmal vor einem scheinbar riesigen, undurchdringlichen Dschungel von Verordnungen, Paragrafen und Anträgen. Doch keine Angst: Auf den zweiten Blick ist alles halb so schlimm. Zum einen weiß Ihr Planer normalerweise ganz genau, welche Formulare ausgefüllt werden müssen und welche Unterlagen nötig sind. Zum anderen haben wir viele grundlegende Informationen für Sie zusammengestellt. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, so hilft Ihnen die Bauabteilung am Unterallgäuer Landratsamt selbstverständlich gerne weiter.
Im ersten Schritt sollten Sie herausfinden, welche Art des Genehmigungsverfahrens für Sie in Frage kommt.
Sie möchten ein Haus in einer der 52 Gemeinden im Unterallgäu bauen und fragen sich jetzt, was Sie dabei alles beachten müssen? Hier finden Sie alle grundsätzlichen Informationen, die Sie auf dem Weg zum Eigenheim benötigen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, so wenden Sie sich gerne auch telefonisch an die Bauabteilung im Landratsamt Unterallgäu.
Fragen und Antworten
- Formular für einen Bauantrag und Erläuterungen (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Datenschutz-Erklärung zum Bauantrag
- Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Baubeschreibung
- Formular für die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme und Erläuterung
- Baubeginnsanzeige und Erläutertung (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Stellungnahme der Gemeinde
- Verantwortlicher für die Bauausführung und Erläuterung
- Anzeige der Nutzungsaufnahme (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Erhebungsbogen der Bautätigkeitsstatistik Online
In manchen Fällen können Sie auch eine so genannte Genehmigungsfreistellung beantragen. Wird ein Vorhaben freigestellt, dürfen Sie schneller mit dem Bau beginnen. Grundvoraussetzung hierfür ist allerdings, dass Ihr Vorhaben nicht den Festsetzungen eines Bebauungsplanes Ihrer Gemeinde widerspricht. Darüber hinaus müssen auch die Regelungen örtlicher Bauvorschriften, die nicht in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, eingehalten werden und die Erschließung des Bauplatzes gesichert sein.
Außerdem ist in Innerortsbereichen für die Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken - entschließlich der Errichtung von Dachgauben - eine Genehmigungsfreistellung unabhängig vom Vorliegen eines Bebauungsplans möglich. Sofern das Gebäude allerdings auch aufgestockt werden soll, ist das Vorhaben baugenehmigungspflichtig.
Unbedingt wissen müssen Sie, dass das Landratsamt in diesem Verfahren keine Baugenehmigung erteilt. Das heißt wiederum, dass der Bauherr und die am Bau Beteiligten (zum Beispiel Architekt, Baufirma und Statiker) selbst dafür verantwortlich sind, dass sämtliche Bauvorschriften eingehalten werden.
Fragen und Antworten
- Formular für einen Bauantrag und Hinweise (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Datenschutz-Erklärung zum Bauantrag
- Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Baubeschreibung
- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes bzw. auf Abweichung von örtlichen Bauvorschriften oder von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Formular für die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme und Erläuterungen
- Baubeginnsanzeige und Erläuterungen (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Standsicherheitsbescheinigung I
- Brandschutz-Bescheinigung I
- Erhebungsbogen der Bautätigkeitsstatistik Online
Für einige Vorhaben benötigen Sie überhaupt keine Baugenehmigung. Dabei handelt es sich um so genannte „verfahrensfreie“ Bauvorhaben. In einem solchen Fall entfällt das Genehmigungsverfahren.
Dennoch dürfen Sie nicht einfach bauen, wie Sie wollen: Sie müssen trotzdem darauf achten, dass zum Beispiel Abstandsflächen und Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Weil es in der Praxis immer wieder zu Auslegungsproblemen kommt, wann ein Bau verfahrensfrei ist und wann nicht, lohnt sich ein Anruf im Bauamt des Landratsamts Unterallgäu.
Fragen und Antworten
Die meisten Bauvorhaben werden über das „Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren“ abgewickelt. Eine Ausnahme sind allerdings die so genannten „Sonderbauten“, also besonders umfangreiche Bauvorhaben wie Schulen, Krankenhäuser, große Verkaufsräume und Versammlungsstätten. Derartige Bauvorhaben werden vom Landratsamt Unterallgäu umfangreich überprüft.
Fragen und Antworten
- Formular für einen Bauantrag und Erläuterung (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Datenschutz-Informationsblatt
- Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Baubeschreibung
- Formular für die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme mit Erläuterungen
- Baubeginnsanzeige mit allgemeinen Hinweisen (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Bescheinigung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen
- Brandschutz-Bescheinigung I: Bescheinigung über Vollständigkeit und Richtigkeit des Brandschutznachweises
- Brandschutz-Bescheinigung II: Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung des Brandschutznachweises
- Brandschutz-Bescheinigung III: Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen für das Erteilen einer Abweichung von den Brandschutzbestimmungen
- Standsicherheitsbescheinigung I: Bescheinigung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Standsicherheitsnachweises
- Standsicherheitsbescheinigung II: Bescheinigung der ordnungsgemäßen Ausführung des Standsicherheitsnachweises
- Erhebungsbogen der Bautätigkeitsstatistik Online
- Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen im Bereich der Integrierten Leitstelle Donau-Iller: Hinweise und Antrag
Wenn Sie ein Gebäude in mehrere Eigentumswohnungen aufteilen wollen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese bescheinigt, dass die einzelnen Wohnungen ausreichend voneinander abgegrenzt sind.
Fragen und Antworten
Wenn Sie ein Gebäude vollständig abreißen, so spricht man in der bayerischen Bauordnung von einer Beseitigung. Auch in diesem Fall müssen etliche Vorschriften eingehalten werden. Was Sie genau beachten müssen, erfahren Sie in den folgenden Fragen und Antworten.
Fragen und Antworten
- Formular für einen Bauantrag mit Erläuterung (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Datenschutz-Informationsblatt
- Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Baubeschreibung
- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. auf Abweichung von örtlichen Bauvorschriften oder von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Formular für die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme und Erläuterungen
- Baubeginnsanzeige mit allgemeinen Hinweisen (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Stellungnahme der Gemeinde
- Verantwortlicher für die Bauausführung und Erläuterungen
- Anzeige der Nutzungsaufnahme (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Bescheinigung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen
- Bescheinigung über die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund und dessen Tragfähigkeit
- Brandschutz-Bescheinigung I: Bescheinigung über Vollständigkeit und Richtigkeit des Brandschutznachweises
- Brandschutz-Bescheinigung II: Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung des Brandschutznachweises
- Brandschutz-Bescheinigung III: Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen für das Erteilen einer Abweichung von den Brandschutzbestimmungen
- Standsicherheitsbescheinigung I: Bescheinigung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Standsicherheitsnachweises
- Standsicherheitsbescheinigung II: Bescheinigung der ordnungsgemäßen Ausführung des Standsicherheitsnachweises
- Erhebungsbogen der Bautätigkeitsstatistik Online
- Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen im Bereich der Integrierten Leitstelle Donau-Iller: Hinweise und Antrag
- Antragsformular für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Beseitigungsanzeige und Erläuterungen (alternativ: zum Online-Verfahren)