DRUCKEN
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 05.11.2024

Heilberufe

Heilpraktiker, Ergotherapeuten, Hebammen oder alle, die krankenpflegerisch tätig sind, müssen ihre Tätigkeit beim Gesundheitsamt anmelden. Heilpraktiker müssen sich zudem beim Landratsamt für eine Prüfung anmelden.

Wer einen Heilberuf ausüben oder krankenpflegerisch tätig sein möchte, muss dies dem Gesundheitsamt melden.

Fragen und Antworten

Was gilt für Heilberufe?
Was gilt bei krankenpflegerischer Tätigkeit?

Wer als Heilpraktiker tätig sein möchte, muss eine Prüfung ablegen. Damit soll verhindert werden, dass Heilpraktiker mit mangelnden Kenntnissen diese Tätigkeit ausüben. Wer im Unterallgäu praktizieren möchte, muss sich beim Landratsamt Unterallgäu für die Prüfung anmelden. Die Überprüfung selbst übernimmt dann für den gesamten Regierungsbezirk Schwaben das Gesundheitsamt am Landratsamt Augsburg. 

Für die Überprüfung im März 2025 ist laut Gesundheitsamt Augsburg die Teilnehmerbegrenzung für den Allgemeinen Heilpraktiker bereits erreicht. 

Fragen und Antworten

Wann muss ich mich zur Prüfung anmelden?
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Werde ich sicher zur Prüfung zugelassen?
Wann findet die Prüfung statt?

Aktuelles

- Landkreis

Viele Menschen sind ungewollt allein und besonders an Weihnachten einsam. Hiervon sind auch Bewohnerinnen und Bewohner sowie Tagespflegegäste in unseren regionalen Pflegeheimen betroffen. Um ihnen zu…

- Landkreis

„Wirksame Strategien bei Stress und Erschöpfung“ lautet der Titel eines Tagesworkshops, den das Gesundheitsamt am Landratsamt Unterallgäu veranstaltet. Am Dienstag, 26. November, von 9 bis 16 Uhr geht…

- Landkreis

Das Baby ist da - ein Anlass zur Freude. Doch statt des erhofften Mutterglücks stürzen manche Mütter und Väter rund um die Geburt in eine seelische Krise. Laut dem Verein „Schatten & Licht“ sind…

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 21.11.2024