Heilberufe
Heilpraktiker, Ergotherapeuten, Hebammen oder alle, die krankenpflegerisch tätig sind, müssen ihre Tätigkeit beim Gesundheitsamt anmelden. Heilpraktiker müssen sich zudem beim Landratsamt für eine Prüfung anmelden.
Wer einen Heilberuf ausüben oder krankenpflegerisch tätig sein möchte, muss dies dem Gesundheitsamt melden.
Fragen und Antworten
Wer als Heilpraktiker tätig sein möchte, muss eine Prüfung ablegen. Damit soll verhindert werden, dass Heilpraktiker mit mangelnden Kenntnissen diese Tätigkeit ausüben. Wer im Unterallgäu praktizieren möchte, muss sich beim Landratsamt Unterallgäu für die Prüfung anmelden. Die Überprüfung selbst übernimmt dann für den gesamten Regierungsbezirk Schwaben das Gesundheitsamt am Landratsamt Augsburg.
Für die Überprüfung im März 2025 ist laut Gesundheitsamt Augsburg die Teilnehmerbegrenzung für den Allgemeinen Heilpraktiker bereits erreicht.