Infektionskrankheiten
Es gibt viele verschiedene Infektionskrankheiten - von der Influenza über Masern bis hin zur Tuberkulose. Um die Weiterverbreitung der Krankheitserreger zu verhindern, kann ein Ausschluss Betroffener aus Gemeinschaftseinrichtungen sinnvoll und laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgeschrieben sein. Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des Gesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend Kinder betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Horte oder Schulen.
Die Coronaviren sind eine Familie von RNA-Viren, die beim Menschen vor allem Erkrankungen der Atemwege auslösen. Dabei kann es sich um harmlose Erkältungen handeln, das Virus kann aber auch schwerwiegende Auswirkungen haben. Verbreitet wird es über Tröpfchen und Aerosole aus den Atemwegen. Das Virus entwickelte sich im Januar 2020 zur Epidemie in China und im März 2020 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die bisherige Epidemie offiziell zu einer weltweiten Pandemie - mit weitreichenden Folgen wie Isolierungen oder Maskenpflicht. Im Frühjahr 2023 hat sich die Infektionslage dann stabilisiert, die globale Notlage wurde für beendet erklärt. Nähere Informationen zum Corona-Virus finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums und des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention.
Ihre Folgen werden häufig unterschätzt, dabei ist die echte Grippe eine ernst zu nehmende Erkrankung. Deshalb rät das Gesundheitsamt allen Risikogruppen zur Impfung.
Fragen und Antworten
Früher galten Masern als relativ harmlos. Heute weiß man: Gegen Masern sollte man sich unbedingt impfen lassen.
Seit 1. März 2020 gilt ein neues Masernschutzgesetz: Alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Masern-Impfschutz nachweisen. Dies gilt auch für Personen, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim betreut werden oder in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind, sowie für alle, die in den genannten Einrichtungen und in Gesundheitseinrichtungen tätig sind. Umfangreiche Informationen über das Masernschutzgesetz finden Sie unter www.masernschutz.de. Und zu speziellen Themen haben wir unten auf dieser Seite Merkblätter zum Herunterladen.
Fragen und Antworten
- www.masernschutz.de bietet viele Informationen über Masernerkrankung, Masernimpfung und rechtliche Aspekte
- Merkblatt zum Masernschutzgesetz für Eltern und Erziehungsberechtigte
- Merkblatt zum Masernschutzgesetz für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen
- Merkblatt zum Masernschutzgesetz für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen
- Merkblatt zum Masernschutzgesetz für medizinisches Fachpersonal
- Merkblatt zum Masernschutzgesetz für Leitungen von Einrichtungen
- Merkblatt zum Masernschutzgesetz "Wie weise ich Masern-Impfungen oder Masern-Immunität nach?"
Wird dem Gesundheitsamt ein Tuberkulosefall bekannt, führt es die notwendigen Ermittlungen und Untersuchungen durch. Ziel ist es, Infektionsketten zu unterbrechen. Zudem sollen Erkrankungen möglichst frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Fragen und Antworten
- Meldeformular für Ärzte über meldepflichtige Krankheiten
- Meldeformular für Gemeinschaftseinrichtungen über meldepflichtige Krankheiten (Einzelmeldung)
- Meldeformular für Gemeinschaftseinrichtungen über meldepflichtige Krankheiten (Sammelmeldung)
- Meldeformular für Labore über meldepflichtige Krankheiten
- Meldeformular für Ärzte bei Borreliose
- Probenbegleitschein zur Maserndiagnostik
Viele weitere Informationen zu den einzelnen Infektionskrankheiten sind auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts zu finden.