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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 26.06.2024

Infektionskrankheiten

Es gibt viele verschiedene Infektionskrankheiten - von der Influenza über Masern bis hin zur Tuberkulose. Um die Weiterverbreitung der Krankheitserreger zu verhindern, kann ein Ausschluss Betroffener aus Gemeinschaftseinrichtungen sinnvoll und laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgeschrieben sein. Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des Gesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend Kinder betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Horte oder Schulen.

Die Coronaviren sind eine Familie von RNA-Viren, die beim Menschen vor allem Erkrankungen der Atemwege auslösen. Dabei kann es sich um harmlose Erkältungen handeln, das Virus kann aber auch schwerwiegende Auswirkungen haben. Verbreitet wird es über Tröpfchen und Aerosole aus den Atemwegen. Das Virus entwickelte sich im Januar 2020 zur Epidemie in China und im März 2020 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die bisherige Epidemie offiziell zu einer weltweiten Pandemie - mit weitreichenden Folgen wie Isolierungen oder Maskenpflicht. Im Frühjahr 2023 hat sich die Infektionslage dann stabilisiert, die globale Notlage wurde für beendet erklärt. Nähere Informationen zum Corona-Virus finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums und des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Ihre Folgen werden häufig unterschätzt, dabei ist die echte Grippe eine ernst zu nehmende Erkrankung. Deshalb rät das Gesundheitsamt allen Risikogruppen zur Impfung.

Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen einer Erkältung und einer Influenza?
Wann tritt die Influenza auf?
Wie wird die echte Grippe übertragen?
Wie kann man sich schützen?
Wie schnell bricht die Erkrankung aus?
Muss die Erkrankung gemeldet werden?
Wie lange kann man andere anstecken?
Was gilt in Gemeinschaftseinrichtungen?

Früher galten Masern als relativ harmlos. Heute weiß man: Gegen Masern sollte man sich unbedingt impfen lassen.

Seit 1. März 2020 gilt ein neues Masernschutzgesetz: Alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Masern-Impfschutz nachweisen. Dies gilt auch für Personen, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim betreut werden oder in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind, sowie für alle, die in den genannten Einrichtungen und in Gesundheitseinrichtungen tätig sind. Umfangreiche Informationen über das Masernschutzgesetz finden Sie unter www.masernschutz.de. Und zu speziellen Themen haben wir unten auf dieser Seite Merkblätter zum Herunterladen.

Fragen und Antworten

Was sind Masern?
Wie schnell bricht die Erkrankung aus?
Wie lange kann man andere anstecken?
Wie hoch ist die Übertragungswahrscheinlichkeit?
Wie kann man sich schützen?
Ist die Erkrankung meldepflichtig?
Was sollten Ärzte dabei beachten?
Was gilt in Gemeinschaftseinrichtungen?

Wird dem Gesundheitsamt ein Tuberkulosefall bekannt, führt es die notwendigen Ermittlungen und Untersuchungen durch. Ziel ist es, Infektionsketten zu unterbrechen. Zudem sollen Erkrankungen möglichst frühzeitig erkannt und behandelt werden. 

Fragen und Antworten

Was ist Tuberkulose?
Wie laufen Ermittlung und Umgebungsuntersuchung ab?
Wie werden Kontaktpersonen untersucht?
Was passiert, wenn eine Kontaktperson positiv getestet wurde?
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 26.06.2024