Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Wer beruflich regelmäßig mit bestimmten Lebensmitteln zu tun hat, benötigt - vor Antritt der Tätigkeit - eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt berechtigten Arzt. Dies ist im Infektionsschutzgesetz geregelt. Die Bescheinigung, die nach der Belehrung ausgestellt wird, wurde früher auch als Gesundheitszeugnis bezeichnet.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten oder in unserem Internetauftritt im Bereich Verbraucherschutz.
Fragen und Antworten
Wann finden die Belehrungen statt und wie kann man sich dafür anmelden?
Was sind die Voraussetzungen für die Onlinebelehrung?
Wie läuft die Onlinebelehrung ab?
Ich habe ein „altes“ Gesundheitszeugnis. Ist dieses noch gültig?
Was passiert, wenn ich mein Zeugnis verloren habe?
Gibt es besondere Regelungen für ehrenamtliche Helfer in Vereinen?
- Internetauftritt des bayerischen Verbraucherschutzministeriums mit Informationen über den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln
- Verbraucherinformationssystem Bayern