Leben in einer Pflegeeinrichtung
Auch wenn man es sich noch so sehr wünscht, zuhause, im gewohnten Lebensumfeld alt zu werden - immer ist dies leider nicht möglich: sei es wegen einer hohen Pflegebedürftigkeit, wegen der beruflichen und familiären Situation der Angehörigen oder weil die Wohnung nicht entsprechend umgebaut werden kann.
Für diesen Fall gibt es im Landkreis Unterallgäu eine Vielzahl an stationären Pflegeeinrichtungen, die alles daran setzen, um auf die individuellen Bedürfnisse jedes Pflegebedürftigen einzugehen und Sie in einer möglichst familiären Umgebung zu betreuen, zu pflegen und zu fördern. Unter anderem ist der Landkreis Unterallgäu Träger von drei Kreis-Seniorenwohnheimen. Alle Pflegeeinrichtungen im Landkreis finden Sie in unserem Sozialatlas.
Mit Rat und Tat zur Seite stehen Ihnen auch bei Fragen rund um das Leben in einer Pflegeeinrichtung unser Pflegestützpunkt und die Fachstelle für Seniorenangelegenheiten im Landratsamt Unterallgäu.
Fragen und Antworten
Einen Überblick über die stationären Einrichtungen im Unterallgäu können Sie sich über unseren Sozialatlas verschaffen.
Machen Sie sich am besten ein eigenes, persönliches Bild von Einrichtungen, die für Sie in Frage kommen: Schauen Sie sich am besten verschiedene Einrichtungen an, lassen Sie sich durch das Haus führen und entscheiden Sie selbst, ob Sie beziehungsweise Ihr Angehöriger sich dort wohl fühlen kann. Die Einrichtungen haben ein offenes Ohr für Sie.
Die Adressen und Ansprechpartner der Senioreneinrichtungen im Unterallgäu finden Sie in unserem Sozialatlas.
Je konkreter Ihre Bedürfnisse und Wünsche sind, desto leichter finden Sie den passenden Pflegeplatz. Wir haben eine Übersicht mit wichtigen Kriterien für Sie zusammengestellt.
Im „Pflegenavigator“ finden Sie die jeweils aktuellen Beurteilungen des Medizinischen Diensts der Krankenkassen (MDK). Den Pflegenavigator finden Sie im Internet unter www.aok-pflegeheimnavigator.de.
Ergebnisse der freiwilligen Qualitätsprüfungen in den Einrichtungen finden Sie unter www.heimverzeichnis.de.
Diese Frage können wir leider nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich setzen sich die Kosten in einer Pflegeeinrichtung folgendermaßen zusammen:
- Pflegebedingte Aufwendungen
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
- Kosten für zusätzliche Leistungen (hier handelt es sich um Leistungen, die Sie in der Einrichtung individuell zusätzlich in Anspruch nehmen, also zum Beispiel spezielle Getränke, Ausflüge, Ausgaben für den persönlichen Bedarf (Frisör, Fußpflege)
Seit Anfang 2017 gibt es für jede Einrichtung einen einheitlichen Eigenanteil - dieser betrifft die pflegebedingten Aufwendungen. Für die Pflegegrade 2 bis 5 ist dieser Eigenanteil festgeschrieben, das heißt, im Falle einer Höherstufung der Pflegebedürftigkeit steigt der Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen nicht mehr.
Für die so genannten pflegebedingten Aufwendungen erhalten Sie Hilfen von der Pflegekasse. Die Pflegekasse übernimmt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 monatliche Leistungsbeiträge. Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 eine vollstationäre Pflege, erhalten sie einen monatlichen Zuschuss. Setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung.
Für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen Sie selbst aufkommen. Sollten die Kosten für Sie zu hoch sein, so besteht die Möglichkeit, Sozialhilfe zu beantragen.
Näheres hierüber erfahren Sie beispielsweise beim Besuch des monatlichen Sprechtags im Landratsamt Unterallgäu, den der Bezirk Schwaben anbietet.
Sie benötigen sehr schnell einen Pflegeplatz? Was tun, wenn in der gewünschten Einrichtung keiner frei ist? Diese Tipps helfen weiter:
- Nehmen Sie direkten Kontakt mit den Pflegeeinrichtungen auf, um den aktuellen Stand verfügbarer Pflegeplätze zu erfahren.
- Bei der vollstationären Pflege kann es immer mal zu Engpässen kommen. Deshalb frühzeitig über Einrichtungen informieren und sich auf die Warteliste bei den Einrichtungen setzen lassen. Von Zeit zu Zeit nachhaken, damit der Kontakt zur Einrichtung nicht abreißt.
- In dringenden und schweren Fällen kann der Pflegebedürftige übergangsweise in eine Kurzzeitpflege gehen, bis der Pflegeplatz frei wird. Dort werden Pflegebedürftige, die normalerweise zu Hause versorgt werden, zeitlich befristet vollstationär gepflegt. Über die Kurzzeitpflege können Sie sich hier näher informieren.
Ein Vertrag ist zwingend vorgeschrieben. Er regelt die Rechte und Pflichten des Trägers und des Bewohners. Deshalb empfiehlt sich eine gründliche Lektüre. Der Träger der Einrichtung muss den künftigen Bewohner und/oder dessen Angehörige oder Betreuer vor Abschluss eines Vertrags schriftlich über die Ausstattung, Leistungen und Preise der Einrichtung unterrichten. Gesetzlich sind Ihre Rechte und Pflichten im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt.
Der Vertrag sollte folgende Punkte enthalten:
- Das genaue Einzugsdatum. Der Vertrag wird grundsätzlich unbefristet abgeschlossen (eine Ausnahme ist zum Beispiel die Kurzzeitpflege).
- Das gewünschte Zimmer oder Appartement.
- Ein Umzug in ein anderes Zimmer oder Gebäude sollte nicht ohne Ihre Zustimmung möglich sein.
- Eigene Möbel und persönliche Gegenstände dürfen in der Regel mitgebracht werden.
- Eine Regelung, ob Haustiere erlaubt sind.
- Unter welchen Gesichtspunkten kann der Vertrag vom Träger oder vom Bewohner gekündigt werden?
- Wie viele Mahlzeiten werden angeboten? Vollverpflegung ist die Regel. Aber: Welche Getränke sind im Preis enthalten?
- Großzügige Besuchszeiten. Auch die Bewohner sollten die Einrichtung betreten und verlassen können, wann sie es wünschen. Wie sieht es mit der Ruheordnung aus? Auch die Heimordnung sollte aufmerksam gelesen werden.
- Wird (Bett-)Wäsche gestellt? Wie oft wird sie gewechselt?
- Was passiert im Todesfall? Wer wird informiert?
Wenn Sie Probleme mit Ihrer Pflegeeinrichtung haben, so wenden Sie sich bitte an unsere „Fachstelle für Pflege und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht“ - kurz FQA. Diese erreichen Sie unter Telefon (08261) 995-220.
Alle Einrichtungen im Landkreis Unterallgäu werden von der „Fachstelle Pflege und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht“ - kurz FQA - beraten und kontrolliert. Häufig wird die FQA auch noch als „Heimaufsicht“ bezeichnet. Jährlich überwacht die FQA bei ihren unangemeldeten Besuchen, dass die gesetzlichen Bestimmungen in den Einrichtungen eingehalten werden. Im Mittelpunkt der Prüfungen steht dabei die Frage, ob die Bewohnerinnen und Bewohner in der Einrichtung gut versorgt, betreut und gepflegt werden.
Fragen und Antworten
Die Fachstelle finden Sie im Landratsamt Unterallgäu in Mindelheim. Sie erreichen Sie unter Telefon (08261) 995-220 zu folgenden Zeiten:
- Montag bis Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
- Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
- Freitag: 8 bis 12 Uhr
An die FQA können sich Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen und deren Angehörige ebenso wenden wie Verantwortliche und Mitarbeiter von Einrichtungen sowie Personen und Organisationen, die sich für den Bau oder den Betrieb einer Einrichtung interessieren.
Selbstverständlich behandeln wir alle Beschwerden vertraulich. Sollten Sie dennoch anonym bleiben wollen, respektieren wir dies und gehen auch dann Ihrem Anliegen nach.
- www.heimverzeichnis.de: Ergebnisse der freiwilligen Qualitätsprüfungen in den Einrichtungen