DRUCKEN
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 23.05.2024

Achtung: Sollten Sie an einem Mittwoch zur Waffenbehörde kommen wollen, vereinbaren Sie bitte vorher unbedingt einen Termin. Der Grund dafür sind personelle Engpässe. Unsere Öffnungszeiten finden Sie auf dieser Seite.


Grundsätzliches über das Waffenrecht

Seit den 1970er Jahren gibt es Waffengesetze in Deutschland. So soll der Waffenbesitz in geregelte Bahnen gelenkt werden. Es wird äußerst genau darauf geachtet, wer eine Waffe besitzt. Wer eine Waffe kaufen möchte, benötigt hierfür in Bayern grundsätzlich immer eine Erlaubnis des Landratsamtes oder der kreisfreien Stadt. Wie man diese Erlaubnis erhält und welche Regelungen für den Waffenbesitz oder auch für Sportschützen gelten, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst. Nähere Informationen und eine persönliche Beratung erhalten Sie bei Bedarf selbstverständlich gerne. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.

Fragen und Antworten

Das Waffenrecht unterliegt vielen Änderungen. Wie ist der aktuelle Stand?
Welche Voraussetzungen muss ich ganz allgemein erfüllen, um eine Waffe besitzen zu dürfen, also um eine Waffenbesitzkarte zu erhalten?
Was versteht man unter „körperlicher und geistiger Eignung“?
Für den Umgang beziehungsweise Besitz welcher Schusswaffe gilt welches Mindestalter?
Wer kann das „Bedürfnis“ für den Waffenbesitz nachweisen und wie funktioniert das?
Und wie weist man seine Sachkunde nach?
Was muss man tun, um seine Zuverlässigkeit zu beweisen?
Was hat es mit der Haftpflichtversicherung auf sich?
Wie bewahrt man Schusswaffen und Munition sicher auf?
Wenn ich alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt habe, wo kann ich dann eine Waffenbesitzkarte beantragen?
Ich habe eine Waffenbesitzkarte. Wozu ermächtigt mich diese?
Was gilt für den Umgang mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen?
Was muss ich beim Waffentransport beachten?
Wie muss eine Waffe unbrauchbar gemacht werden, damit Sie als Dekoration verwendet werden darf?
Was gilt für Salutwaffen?
Was gilt für Magazine?
Was gilt für Pfeilabschussgeräte?

Aktuelles

- Landkreis

Auch wenn die Aufräumarbeiten vielerorts noch laufen und sich das Ausmaß der Schäden noch nicht genau beziffern lässt: Den Katastrophenfall für den Landkreis Unterallgäu konnte Landrat Alex Eder nun -…

- Landkreis

Am 1. Juni 2024 um 14.34 Uhr hat Landrat Alex Eder für den Landkreis Unterallgäu den Katastrophenfall ausgerufen.

In Babenhausen ist teilweise das Handynetz ausgefallen. Wer Hilfe braucht und keinen…

- Landkreis

Bitte gehen Sie im Hochwasserfall nicht in den Keller und lassen Sie das Auto stehen.
Präventiv empfielt das Landratsamt, im gesamten Landkreis das Trinkwasser abzukochen. Verunreinigungen können…

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 23.05.2024