Achtung: Sollten Sie an einem Mittwoch zur Waffenbehörde kommen wollen, vereinbaren Sie bitte vorher unbedingt einen Termin. Der Grund dafür sind personelle Engpässe. Unsere Öffnungszeiten finden Sie auf dieser Seite.
Grundsätzliches über das Waffenrecht
Seit den 1970er Jahren gibt es Waffengesetze in Deutschland. So soll der Waffenbesitz in geregelte Bahnen gelenkt werden. Es wird äußerst genau darauf geachtet, wer eine Waffe besitzt. Wer eine Waffe kaufen möchte, benötigt hierfür in Bayern grundsätzlich immer eine Erlaubnis des Landratsamtes oder der kreisfreien Stadt. Wie man diese Erlaubnis erhält und welche Regelungen für den Waffenbesitz oder auch für Sportschützen gelten, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst. Nähere Informationen und eine persönliche Beratung erhalten Sie bei Bedarf selbstverständlich gerne. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.
Fragen und Antworten
- Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (EFP)
- Antrag auf Zulassung eines Kindes unter 12 Jahren zum Sportschießen (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Anzeige der Überlassung von Schusswaffen
- Anzeige des Erwerbs einer Schusswaffen