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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 25.10.2024

Rund ums Thema Kaminkehrer

Seit 2013 können Haus- und Wohnungseigentümer den Kaminkehrer für viele Schornsteinfeger-Arbeiten frei wählen. Wer den Kaminkehrer selbst aussucht, sollte allerdings wissen, dass er dann auch verstärkt in der Verantwortung ist. Der Eigentümer muss in diesem Fall allein dafür sorgen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten fristgerecht erledigt werden. Andernfalls droht im schlimmsten Fall ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Nicht davon betroffen sind alle, die den bisherigen Kaminkehrer weiter beauftragt haben. Dann läuft alles weiter wie bisher. Hintergrund ist das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Demnach haben Kaminkehrer das Monopol in ihrem Kehrbezirk verloren und der Markt wurde für den freien Wettbewerb geöffnet.

Fragen und Antworten

Was hat sich im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz geändert?
Was bedeutet die Gesetzesänderung konkret?
Was muss ich beachten, wenn ich mir meinen Kaminkehrer selbst aussuche?
Was passiert, wenn ich die Frist für die Kaminkehrerarbeiten versäume?

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