Aufgabe der Biotopkartierung ist es - als Grundlage für den Schutz unserer Heimat - Kenntnis über Lage, Verbreitung, Häufigkeit und Zustand der ökologisch wertvollen Lebensräume in ganz Bayern nach einem landesweit einheitlichen Standard zu erhalten. Mit dieser Datengrundlage können und sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die immer seltener werdenden Lebensräume für Tiere und Pflanzen vor Beeinträchtigung und Zerstörung zu bewahren und die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes angemessen zu berücksichtigen.
Durchgeführt wird die Biotopkartierung vom Landesamt für Umwelt. Im Unterallgäu wurde die Biotopkartierung zuletzt 2013 aktualisiert, neue Kartierungen sind bereits in Planung. Über die Ergebnisse kann man sich online informieren - mehr dazu finden Sie in der Frage "Wo kann ich mich informieren, ob meine Flächen geschützt sind oder nicht?" auf dieser Seite. Karten mit den eingetragenen Biotopen finden Sie in diesen Portalen:
Die Biotopkartierung stellt lediglich eine unverbindliche Bestandsaufnahme der natürlichen Umgebung dar und gibt demnach einen Hinweis, ob im jeweiligen Bereich ein wertvolles Biotop oder geschützte Arten vorhanden sind. Der Schutz des kartierten Biotops oder der kartierten Arten ergibt sich über das geltende Recht (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG, bayerisches Naturschutzgesetz BayNatSchG).
Wer also einen Eingriff vornimmt, bei dem ein Biotop zerstört oder die dort vorhandenen Arten gefährdet werden, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder einen Verbotstatbestand.
Sprechen Sie deshalb unbedingt vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde!
Gleichzeitig schließt die Biotopkartierung nicht aus, dass auch auf anderen Flächen schützenswerte Arten oder Biotope vorhanden sein können.